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Fußballer-Beine mit Fußball.
Bild: Hal Gatewood / unsplash, © Hal Gatewood
Fußballer-Beine mit Fußball.
Bild: Hal Gatewood / unsplash, © Hal Gatewood

Sportförderungen

Sportförderungen

Die Stadt Dornbirn unterstützt die Dornbirner Sportvereine mit Fördergeldern mit dem Schwerpunkt Nachwuchsförderung.

Kriterien für Förderung

Sportförderungsbeiträge können gewährt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:
 

  1. Vereinen und Zweigvereinen,
  • die ihren Sitz in Dornbirn haben, die den Namen Dornbirn oder eines Stadtteiles im Vereinsnamen führen,
  • die einem (Dach-) Breitensport- oder Fachverband angehören bzw. die eine anerkannte Sportart ausüben
  • die gemeinnützig iSd Bundesabgabenordnung sind 
  • über deren Vermögen kein Insolvenzverfahren anhängig ist

2. Einzelsportlern, die ihren Wohnsitz in Dornbirn haben und Leistungs- oder Spitzensport betreiben.

3. Organisationen und Institutionen, die Schüler-, Jugend- und Breitensportveranstaltungen in der Stadt Dornbirn durchführen.

In Ausnahmefällen werden auch andere Rechtsträger als Förderungsempfänger anerkannt, die Veranstaltungen in der Stadt Dornbirn austragen, an denen ein öffentliches Interesse besteht.

Anna Salzgeber MA
T +43 5572 306 4501
M +43 676 833064501

Stadt Dornbirn
Sport und Freizeit
Rathausplatz 2, 6850 Dornbirn
anna.salzgeber​(at)​dornbirn.at

Zweck der Förderung

1. Förderung für den laufenden Sportbetrieb 

  • Grundförderung
  • Förderung für die Nutzung von Sportstätten
  • Förderung von Sportmaterial
  • Förderung für Teilnahme an Wettbewerben und Sportveranstaltungen im überregionalen Mannschaftsspitzensport
  • Förderung für Mannschaftsportarten mit Meisterschaftsbetrieb
  • Förderung für die Teilnahme an Wettbewerben und Sportveranstaltungen in Einzelsportarten
  • Förderung von Aktivitäten im Rahmen von Veranstaltungen und Wettkampfvorbereitung (insbesondere im Nachwuchsbereich)
  • Förderung von Projekten und Aktivitäten des Schul-, Nachwuchs- und Breitensports
     

2. Sportstättenförderung
 

3. Einzelsportförderung
 

4. Förderung für Sport- und Jubiläumsveranstaltungen
 

5. Förderung für Trainer und Übungsleiter
 

Fristen

Die Anträge sind innerhalb der folgenden Fristen einzureichen:

 

WasBis wannWofür
Laufende Sportförderungbis 30.4.für das letzte Kalenderjahr
Sportstättenförderungbis 30.4.für das letzte und kommende Kalenderjahr
Einzelsportförderungbis 30.4.für das letzte Kalenderjahr
Sport- und Jubiläumsveranstaltungenlaufendfür Veranstaltungen im Vorjahr und im laufenden Jahr
Trainer- und ÜbungsleiterförderungEnde des Jahresfür die vergangene Saison

Ansuchen und Formulare

Förderungen können nur aufgrund eines schriftlichen Ansuchens bewilligt werden. Dies ist mittels von der Stadt Dornbirn zur Verfügung gestellter Formulare möglich. Diese können per Mail unter sport​(at)​dornbirn.at oder telefonisch unter +43 5572 306 4501 in der Sportabteilung angefragt werden.

Richtlinien zur Gewährung von Sportförderbeiträgen durch die Stadt Dornbirn

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