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Dornbirn, Wochenmarkt, Markt, Herbst
Wochenmarkt Dornbirn , © www.fasching.photo
Dornbirn, Wochenmarkt, Markt, Herbst
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Dornbirn – die Stadt mit den schönsten Märkten

Dornbirn – die Stadt mit den schönsten Märkten

Der traditionelle Wochenmarkt ist wieder geöffnet. Das Angebot ist vorerst auf Lebensmittel beschränkt, es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygienevorschriften.

Ab Mittwoch, dem 29. April wird der Dornbirner Wochenmarkt als größter Markt im Land vorerst in reduziertem Umfang wieder geöffnet. Der Markt ist ein wichtiger Versorger aus der Region. Das Sortiment wird vorerst auf Lebensmittel (Frischwaren) beschränkt und kann in den kommenden Wochen schrittweise erweitert werden. Um die geltenden Abstandsregeln einhalten zu können, werden die Marktstände neu positioniert und dabei nahezu über die gesamte Fußgängerzone verteilt. Für Besucher und Verkäufer gelten besondere Regeln betreffend Abstände und Hygiene. 

Die wichtigsten Regeln auf dem Marktplatz:
Desinfektionsstationen verwenden und Hände regelmäßig desinfizieren. Abstand zwischen Verkäufern und Kunden einhalten – gilt auch beim Anstehen Abstand auf dem Marktplatz zu anderen Menschen einhalten

 

Finden Sondermärkte am Marktplatz statt?

Alle Märkte, auch Sondermärkte und weitere Veranstaltungen am Marktplatz, welche bis zum 13. April stattgefunden hätten, sind abgesagt oder werden verschoben.

Anmeldung für den Wochenmarkt

Die Antragstellung erfolgt mittels eines formlosen Ansuchens, welches Angaben über Sortiment, Standgröße, Art des Marktstandes (Verkaufsfahrzeug, offener Stand etc.) und Strombedarf enthalten soll. Voraussetzung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt ist ein entsprechendes Sortiment. Eine Verpflichtungserklärung für die regelmäßige Beschickung des Marktes mittwochs und samstags (in der Zeit von März bis Oktober) ist zu unterfertigen. Für Gewerbetreibende ist eine Gewerbeberechtigung erforderlich (gilt nicht für Landwirte). Die Zuteilung eines Dauerplatzes auf dem Wochenmarkt kann derzeit nur nach Freiwerden von Standplätzen und entsprechendem Sortiment erfolgen. Temporäre Beschickungen sind nach Absprache möglich. Grundlage für die Marktverwaltung ist die von der Stadt Dornbirn beschlossene Marktordnung.  

Verleih Marktstände

Die Stadt Dornbirn vermietet Marktstände, welche rund 3 Meter lang und 1,20 Meter tief sind. Weiters sind sie mit einem wasserabweisenden Stoffdach ausgestattet. Ebenso können Verkaufshütten ausgeliehen werden, die sich für Christkindlmärkte, für den Verkauf von pyrotechnischem Material sowie als Eintrittskassen für Veranstaltungen etc. eignen.

Ansprechpartner Anmeldung und Verleih

Peter Johler
T +43 5572 306 7105
F +43 5572 306 7008

Stadt Dornbirn
Finanzen
Rathausplatz 2, 6850 Dornbirn
peter.johler​(at)​dornbirn.at

Ansprechpartner Marketing und Themenmärkte

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