
Hundehaltung
Hundehaltung
In Dornbirn gibt es rund 1.950 Hunde. Als Familienhund, Begleiter und Gefährte, Hofhund oder Wachhund sind sie treue Freunde ihrer „Frauchen“ oder „Herrchen“. Für ein gutes Zusammenleben gibt es verschiedene Regeln, die eingehalten werden sollten.
Informationen zur Hundehaltung
Gehorsamstraining und Hundekurse sind sowohl für die Tiere als auch für die Halter:innen wichtig. Einerseits helfen sie dem Hund, sich in der Gruppe einzuordnen, andererseits bekommen Hundehalter:innen bei diesen Kursen wichtige Informationen, die das Zusammenleben von Mensch und Tier vereinfachen. Aus diesem Grund unterstützt die Stadt Dornbirn solche Kurse mit einem finanziellen Beitrag. Für jeden in Dornbirn neu angemeldeten Hund erhalten die Besitzer einen Gutschein in der Höhe von € 40, den er nach absolviertem Kurs beim Hundesportverein Dornbirn oder einem anderen Anbieter eines solchen Trainings im Rathaus einlösen kann. Gemeinsam mit einer Bestätigung, den Kurs absolviert zu haben und dem Gutschein, kann die Unterstützung im Rathaus angefordert werden. Pro Jahr werden rund 100 Gutscheine eingelöst. Das ist ein gutes Zeichen dafür, dass die Hundehalter äußerst verantwortungsbewusst handeln.
Stadt Dornbirn
Umwelt, Land- und Forstwirtschaft
T +43 5572 306
umwelt(at)dornbirn.at
Spielwiese für Hunde
Im Gebiet Martinsruh, gegenüber dem Hundesportplatz, hat die Stadt Dornbirn eine eigene Spielwiese für Hunde eingerichtet. Begegnungs- und Spielzonen sind für die Sozialisation von Hunden wichtig. Neben einem Zaun wurden Sitzgelegenheiten, Abfallkübel und Ausgabestellen für Hundekotsäckchen sowie ein Wasseranschluss eingerichtet. Die ausgeschilderten Regeln für die Nutzung der Spielwiese sollen Konflikte möglichst im Vorfeld verhindern.
Badeplätze für Hunde
An zwei ausgewiesenen Plätzen an der Dornbirner Ach, direkt neben dem Tierheim und beim Holzlagerplatz Waldfried, befinden sich Hundebadeplätze. Hier haben Hunde Vorrang.
Hilfe ein Hund!
Es gibt Menschen, die sich vor Hunden fürchten - egal ob sie „etwas tun“ oder nicht. Wer mit einem Hund schlechte Erfahrungen gemacht hat, wird die Angst mitunter ein Leben lang nicht mehr los. Als Hundehalter:in sollten Sie diese Angst respektieren. Die Naherholungsgebiete sind für alle da. Bitte nehmen Sie Rücksicht und Ihren Liebling an die Leine oder, wenn er verlässlich folgsam ist, „bei Fuß“. Einige Gebiete in der Stadt sind mit einer Leinenpflicht belegt. Hier müssen Sie Ihren Hund verpflichtend an die Leine nehmen. Beim Dornbirner Hundesportverein und bei verschiedenen privaten Einrichtungen erfahren Sie alles, was Sie rund um den Hund wissen müssen. Eine gute Erziehung des Hundes ist für das Zusammenleben von Tier und Mensch hilfreich.
Kontakte rund um den Hund
Umweltabteilung der Stadt Dornbirn
- +43 5572 306 5501
- umwelt(at)dornbirn.at
Werkhof der Stadt Dornbirn
- +43 5572 306 7900
- werkhof(at)dornbirn.at
Hundesportverein Dornbirn
Hundewelt Rheintal
Hundekunde
Tierheim Dornbirn
- +43 5572 29648
- www.vlbg-tierschutzheim.at
- info(at)tierheim.vol.at
Tierärzte in Dornbirn
Jutta Kronewetter
- Wallenmahd 8
- +43 5572 54411
Tierklinik Planner-Winsauer
- Schulgasse 41
- +43 5572 35355
Kleintierpraxis Forte & Partner
- Haselstauderstraße 35
- +43 5572 374804
- Mach's weg
Als besonderes Service für die Hundebesitzer werden gratis Hundekotsäckchen ausgegeben. Besitzer von in Dornbirn gemeldeten Hunden, die Säckchen benötigen, können diese im Rathaus abholen.
„Wie mach ich’s weg?“
Am besten funktioniert die Beseitigung von Hundekot mit Plastiksäckchen, die Sie im Handel kaufen können. Spezielle Säcke erhalten Sie im Rathaus. Ziehen Sie das Plastiksäckchen über die Hand und heben Sie den Hundekot auf. Stülpen Sie das Säckchen über - Sie kommen dabei mit dem Hundekot nicht in Berührung. Verknoten Sie das Säckchen. Der Hundekot und sein Geruch sind nun gut und sicher verstaut.Und wohin mit dem vollen Beutel?
Gut verschlossen können Sie den Kot Ihres Hundes über den nächstgelegenen Abfalleimer entsorgen.Noch ein Tipp:
Damit Sie den Plastiksack bei Ihrem nächsten Spaziergang nicht zu Hause vergessen, binden Sie ihn doch einfach um die Leine. Sie setzen damit auch ein Zeichen, dass Sie verantwortungsvoll sind, und die „Hinterlassenschaft“ Ihres Lieblings keinem Spaziergänger, Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer zumuten möchten.
- Nicht in meine Wiese
Hundekot, der in Wiesen abgesetzt wird, ist für die Landwirte ein Problem. Das Vieh weigert sich, das Gras rund um einen Hundehaufen zu fressen. Wird die Wiese abgemäht und das Futter in Ballen zusammengepresst, kann ein dabei aufgelesener Hundehaufen den ganzen Ballen nutzlos machen.
- Was passiert eigentlich mit der Hundesteuer?
Der Zweck der Hundesteuer ist die Registrierung der Hunde - das ist das Ziel des Gesetzgebers. Die Einnahmen aus der Hundesteuer landen als kommunale Steuer im Gemeinde-Steuertopf. Die Hundesteuer beträgt derzeit € 75,10 im Jahr pro Hund und wird ohne Zweckbestimmung erhoben.
- Wie kann ich Hundekot legal entsorgen?
Der Hundekot kann hygienisch verpackt (z.B. in einem verschlossenen Plastiksäckchen) im Hausmüll oder über die Abfalleimer in der Stadt entsorgt werden.
- Wann muss mein Hund angeleint sein?
In Gebieten mit Leinenpflicht immer und ohne Ausnahme! Auch wenn keine Leinenpflicht besteht, haben Fußgänger:innen gegenüber Hunden immer Vorrang. Wer einen Hund auf öffentlichen Wegen mitführt, muss daher dafür sorgen, dass Fußgänger:innen, insbesondere Kinder, Gehsteige und Gehwege jederzeit ungehindert benützen können. Dies kann durch das Führen an einer Leine oder das Gehen „bei Fuß“ (sogenannte „virtuelle Leine“) erreicht werden.
An einer Leine sind zu führen:
- Hunde, die auf Gehsteigen, Geh- und Radwegen nicht zuverlässig gehorchen.
- Hunde, die bereits Menschen oder Tiere verfolgt oder sie sonst erheblich belästigt haben.
- Läufige Hündinnen
- Hunde in Fußgängerzonen oder bei Veranstaltungen mit großen Menschenmengen, in Parkanlagen, Wäldern und Naturschutzgebieten.
- Wie muss ich meinen Hund beaufsichtigen?
Wer einen Hund hält oder in seiner Obhut hat, muss diesen jederzeit so beaufsichtigen und verwahren, dass Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden und auch keine Sachen beschädigt werden. Belästigungen können beispielsweise entstehen, wenn ein Hund anhaltend laut bellt, Passanten anknurrt oder auf der Straße oder Nachbarliegenschaften frei herum läuft. Wenn durch einen Hund ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt wird, haften die Halter:innen, wenn sie oder er nicht beweisen können, dass für eine sorgfältige Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt wurde.
- Bewilligungspflicht für das Halten von „Listenhunden“
Bestimmte Hunderassen gelten als „Listenhunde“ und dürfen nur mit Bewilligung gehalten werden. Eine Bewilligung ist bei der Stadt zu beantragen.