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Amtssignatur der Stadt Dornbirn
Amtssignatur der Stadt Dornbirn, © Stadt Dornbirn
Amtssignatur der Stadt Dornbirn
Amtssignatur der Stadt Dornbirn, © Stadt Dornbirn

Amtssignatur

Amtssignatur

Um Verfahren auch elektronisch abwickeln zu können, bringt die Stadt Dornbirn auf Schreiben die Amtssignatur gemäß § 19 E-Government-Gesetz an. Damit wird kenntlich gemacht, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Stadt Dornbirn handelt.

Die Amtssignatur gewährleistet die Erkennbarkeit der Herkunft des Dokuments und dessen Prüfbarkeit.

Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus:

  • einer Bildmarke
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Unter der Adresse  pruefung.signatur.rtr.at steht Ihnen ein Verfahren zur Prüfung der Amtssignatur in elektronischen Dokumenten zur Verfügung. Informationen zur Prüfung der Ausdrucke amtssignierter Dokumente erhalten Sie bei der im Dokument bezeichneten Abteilung.

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