Stadtpolizei Dornbirn
T +43 5572 22200

Sterbefall
Sterbefall
Das Ableben eines Familienangehörigen tritt oft unerwartet ein. In dieser emotional belastenden Zeit ist es für die Angehörigen schwierig, sich mit den nun aufkommenden Fragen und anstehenden Aufgaben sachlich auseinanderzusetzen.
Totenbeschau
Die Totenbeschau wird von einem diensthabenden Poolarzt durchgeführt. Der Poolarzt kann über die RFL unter der Telefonnummer 144 angefordert werden.
Friedhöfe
In Dornbirn gibt es fünf städtische Friedhöfe
- Friedhof Markt
- Friedhof Hatlerdorf
- Friedhof Rohrbach
- Friedhof Watzenegg
- Friedhof Ebnit
Familien- und Reihengräber
Auf den städtischen Friedhöfen stehen sowohl Familiengräber, deren Laufzeit nach 25 Jahren verlängert werden kann, als auch Reihengräber (nicht in den Friedhöfen Watzenegg und Ebnit) zur Verfügung. Reihengräber sind Einzelgräber, die nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist von 14 Jahren wieder abgeräumt werden. Familiengräber werden für 25 Jahre gekauft und können nach Zeitablauf wieder um 15 Jahre verlängert werden. Es gibt sowohl für Erd- wie auch für Feuerbestattungen Familiengräber. Die Stadt Dornbirn hat 2-er, 3-er und 4-er Familienerdgräber.
Außer Erdbestattungen können in diesen Erdfamiliengräbern auch Urnen bestattet werden. Für Feuerbestattungen stehen in den Friedhöfen Markt, Hatlerdorf, Rohrbach und Watzenegg Urnenerdfamiliengräber zur Verfügung. Weiters verfügen die Friedhöfe Hatlerdorf, Rohrbach und Watzenegg auch über Urnennischen. Bei den Urnennischen handelt es sich auch um Familiengräber.