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Wohnungen

Wohnungen

Die Stadt Dornbirn verfügt für Wohnungssuchende über keine eigenen Wohnungen.

Sozialer Wohnbau

Es wird jedoch seitens der Stadt Dornbirn der „Soziale Wohnbau“ unterstützt. Dabei stellen gemeinnützige Siedlungsgesellschaften freie Wohnungen der Stadt Dornbirn zur Verfügung. 

Über den Wohnungsausschuss der Stadt Dornbirn werden gemeinnützigen Wohnungen der drei Siedlungsgesellschaften VOGEWOSI, Wohnbauselbsthilfe und der Alpenländischen Heimstätte an Wohnungswerber zugeteilt. Zur Vergabe kommen dabei überwiegend nur bereits bestehende gemeinnützige Wohnungen die frei werden (z.B. durch Auszug des bisherigen Mieters oder durch einen Todesfall). Mit den bestehenden Wohnungen alleine, könnte aber der steigende Bedarf an gemeinnützigen Wohnungen nicht mehr abgedeckt werden. Es werden daher laufend neue gemeinnützige Wohnbauprojekte gebaut.

Leider übersteigt die Nachfrage nach einer gemeinnützigen Wohnung bei weitem das bestehende Angebot. Es können vielfach nur die allerdringendsten Fälle berücksichtigt werden und es sind nicht alle Wohnungswünsche erfüllbar.

Es gibt ein vorarlbergweit anzuwendendes Vergabesystem, das sicherstellt, dass   die gemeinnützigen Wohnungen zuerst an jene Wohnungswerbenden zugeteilt werden, die dringend eine Wohnung benötigen und sich auf dem privaten Wohnungsmarkt entweder nur sehr schwer oder gar nicht mehr selbst versorgen könnten.

Wohnungsantrag

Jede und jeder, der die Aufnahmekriterien, die von der Vorarlberger Landesregierung festgelegt wurden, erfüllt, kann sich um eine gemeinnützige Mietwohnung bei der Stadt Dornbirn bewerben. Für die Bewerbung auf eine gemeinnützige Wohnung muss ein Antrag gestellt und entsprechende Unterlagen vorgelegt werden. Neben den persönlichen Daten müssen in diesem Antrag vor allem Angaben über das Einkommen und zur bisherigen Wohnsituation gemacht werden.

Der Antrag muss persönlich im Wohnungsamt abgegeben werden und wird dann gemeinsam mit der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Sinnhaftigkeit überprüft und besprochen.

Anschließend trägt die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter die angegebenen Daten umgehend in das „Wohnungswerberprogramm“ ein.

Wohnungsvergabesystem

Dieses Programm vergibt Punkte, welche auf den gemachten Angaben basieren. Dabei werden ausschließlich Angaben, die überprüf- und nachvollziehbar sind, bepunktet.

Das sind unter anderem

  • die Einkommenssituation der Antragstellerin oder des Antragstellers und dessen Familie
  • die Wohnverhältnisse der Antragstellerin oder des Antragstellers und dessen Familie
  • drohender Wohnungsverlust
  • Krankheit, Unfall oder Behinderung
  • Wohnungsverlust im Zuge einer Scheidung oder Trennung
  • die Aufenthaltsdauer in Dornbirn
  • die Dauer der Antragstellung

Wohnungsvergabe

Die Vergabe der gemeinnützigen Wohnungen erfolgt automatisch nach einem Punktesystem welches im so genannten Wohnungswerberprogramm angewendet wird.

Dazu werden die Daten einer freien gemeinnützigen Wohnung (Größe der Wohnung, Anzahl der Zimmer, Ausstattung, Höhe der Miete und Ähnliches) vom System auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der Wohnungswerber überprüft. Die Anforderung an eine Wohnung ergeben sich aus Notwendigkeiten und vorgegebenen Richtlinien.

 

Beispiel: 

Einer älteren, gehbehinderten, alleinstehenden Person, die eine Mindestpension erhält wird

  • eine günstige   =   Notwendigkeit
  • barrierefrei zugängliche   =   Notwendigkeit
  • 2-Zimmer-Wohnung   =   vorgegebene Richtlinie

Wohnung zugeteilt.

 

Alle Wohnungswerberinnen und Wohnungswerber, bei denen vom System eine Übereinstimmung festgestellt wird, werden dann für die Vergabe dieser Wohnung automatisch ausgewählt. 

Damit ist ausgeschlossen, dass etwa eine Vierzimmerwohnung an einen kleinen Haushalt vergeben wird, oder dass jemand mit Gehbehinderung eine Obergeschoss-Wohnung in einem Altbau ohne Lift bekommt.

Die ausgewählten, in Frage kommenden Antragsteller werden nach den vom System automatisch vergebenen Punkten gereiht. Die in Frage kommende Wohnung wird dann vom Wohnungsausschuss einer der Erstgereihten oder einem der Erstgereihten zugeteilt.

Andreas Metzler
T +43 5572 306 2304
M +43 676 833062304

Stadt Dornbirn
Standesamt, Meldeamt und Wohnen
Rathausplatz 2, 6850 Dornbirn
andreas.metzler​(at)​dornbirn.at

Markus Gonner
T +43 5572 306 2303

Stadt Dornbirn
Standesamt, Meldeamt und Wohnen
Rathausplatz 2, 6850 Dornbirn
markus.gonner​(at)​dornbirn.at

Sicher vermieten

Antragsteller:innen auf eine gemeinnützige Wohnung können seit 2017 auch einer Wohnung aus dem Projekt „Sicheres Vermieten“ zugeteilt werden.

  • Sicher vermieten ist ein Gemeinschaftsprojet des Landes Vorarlberg mit der VOGEWOSI, der Vorarlberger Eigentümervereinigung VEV und den Vorarlberger Gemeinden. Leerstehenden Wohnraum zu aktivieren und gleichzeitig die Vermieter:innen zu entlasten, das ist der Kern des Projektes "Sicher vermieten", bei dem Dornbirn vor dem offiziellen Start bereits landesweite Pilotgemeinde war. Das Modell garantiert den Wohnungsbesitzern laufende Mieteinnahmen, ohne mit Risiken oder Aufwand verbunden zu sein. 

Bei Interesse vereinbaren Sie bitte ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.

  • Sicher vermieten Land Vorarlberg

Ansprechperson:
Rudolf Erath
T: +43 5574 511 23230
Handy: +43 664 2696410 
rudolf.erath​(at)​vorarlberg.at

 

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