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Unterschrift - Volksbegehren
Unterschrift - Volksbegehren, © Stadt Dornbirn
Unterschrift - Volksbegehren
Unterschrift - Volksbegehren, © Stadt Dornbirn

Volksbegehren

Volksbegehren

Bundesweite Volksbegehren können im Dornbirner Rathaus unterschrieben werden. Auf dieser Seite stellt die Stadt Dornbirn die dafür notwendigen Informationen bereit.

Damit ein Volksbegehren überhaupt zustande kommt, muss der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens von einer bestimmten Anzahl der Wohnbevölkerung unterstützt werden. Zu diesem Zweck muss ein Volksbegehren vorab beim Bundesministerium für Inneres registriert werden. Ab der Registrierung eines Volksbegehrens kann eine wahlberechtigte Person nach dem Nachweis Ihrer Identität eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren in jedem Gemeindeamt abgeben.

 

 

 

Stadt Dornbirn
Standesamt, Meldeamt und Wohnen
T +43 5572 306
meldeamt​(at)​dornbirn.at

ID Austria

Mit Hilfe der qualifizierten digitalen Signatur ID Austria können Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren auch von jedem beliebigen Ort via Internet abgegeben werden. Informationen über beim BMI registrierte Volksbegehren, für die derzeit Unterstützungserklärungen abgegeben werden können, erhalten Sie unter www.bmi.gv.at/411

Elmar Schwendinger
T +43 5572 306 2300
M +43 676 833062300

Stadt Dornbirn
Standesamt, Meldeamt und Wohnen
Rathausplatz 2, 6850 Dornbirn
elmar.schwendinger​(at)​dornbirn.at

Vorgehensweise

Wenn vom Gesetzgeber nach Abschluss des Einleitungsverfahrens die Durchführung eines Volksbegehrens unter gleichzeitiger Bekanntgabe des Eintragungszeitraumes angeordnet wird, liegen im Neuen Rathaus, EG, Abteilung Standesamt, Meldeamt und Wohnen während diesem Zeitraum Eintragungslisten auf. Eine wahlberechtigte Person kann das Volksbegehren in jedem Eintragungslokal in Österreich (unabhängig vom Wohnsitz) unterstützen, indem sie sich während der Eintragungszeit in der Eintragungsliste einträgt. Der Eintrag hat neben der eigenhändigen Unterschrift den Vor- und Familiennamen und das Geburtsdatum zu enthalten. Mit Hilfe der qualifizierten digitalen Signatur ID Austria können Eintragungen für ein Volksbegehren auch von jedem beliebigen Ort via Internet getätigt werden.

Aktuelle Volksbegehren

Informationen über beim BMI registrierte Volksbegehren, für die derzeit Unterstützungserklärungen abgegeben werden können, erhalten Sie unter www.bmi.gv.at/411.

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