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Origano Festival Marktplatz Dornbirn
Origano Festival Marktplatz Dornbirn, © Matthias Rhomberg
Origano Festival Marktplatz Dornbirn
Origano Festival Marktplatz Dornbirn, © Matthias Rhomberg

Bewilligung von Veranstaltungen

Bewilligung von Veranstaltungen

Die Dornbirner Innenstadt und der Marktplatz bieten sich für zahlreiche Veranstaltungen an. Das großteils von Dornbirn Tourismus und Stadtmarketing organisierte Programm ist vielfältig. Wer darüber hinaus Veranstaltungen durchführen möchte, muss diese vorher anmelden.

Veranstaltungen in Dornbirn

Dornbirn hat eine lebendige Innenstadt, was auch auf die zahlreichen Veranstaltungen und Aktivitäten privater und öffentlicher Einrichtungen zurückzuführen ist. Damit dafür ein guter Rahmen geschaffen werden kann, sind einerseits behördliche Maßnahmen notwendig, andererseits will die Stadt Dornbirn den Veranstalter:innen auch Unterstützung und Hilfestellungen bieten. Untenstehend finden Sie mehr Informationen zu den Regelungen und zum Ablauf von Veranstaltungen. 

Stadt Dornbirn
Recht, Sicherheit und Ordnung
T +43 5572 306
recht​(at)​dornbirn.at

  • Bewilligung von Veranstaltungen

    Öffentliche Veranstaltungen sind bei der Stadt Dornbirn zu melden. Für Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen wie Straßen, in der Fußgängerzone oder auf sonstigen Flächen im Eigentum der Stadt muss in jedem Fall die Zustimmung der Stadt eingeholt werden. Die Reservierung von öffentlichen Plätzen erfolgt nach Prüfung des Antrags durch Eintragung in den Veranstaltungskalender, der von der Abteilung Recht und öffentliche Sicherheit geführt wird.

    Die Abteilung Recht und öffentliche Sicherheit koordiniert auch die Abstimmung mit den sonst betroffenen Abteilungen (beispielweise Baurecht, Marktaufsicht, Stadtpolizei, Werkhof, Straßenmeisterin oder Straßenmeister usw.). Für jede Veranstaltung wird geprüft, welche Vorkehrungen zur Wahrung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, insbesondere zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, notwendig sind. Dabei soll so weit wie möglich ein Ausgleich der Interessen der Veranstalter:innen einerseits mit den berechtigten Interessen der Nachbarschaft, dem Schutz der Umwelt, der Verkehrssicherheit etc. andererseits hergestellt werden.

    Die jeweils erforderlichen Maßnahmen und Vorkehrungen richten sich nach der Art der konkret geplanten Veranstaltung; die Rahmenbedingungen können daher sehr unterschiedlich sein. Häufig sind mehrere Stellen betroffen und ist eine Abstimmung notwendig. Eine gute Vorbereitung und die möglichst vollständige Vorlage der erforderlichen Informationen durch die Veranstalterin oder den Veranstalter ermöglicht eine rasche Bearbeitung.

    Bei der inhaltlichen Planung größerer Veranstaltungen in der Innenstadt ist die Dornbirn Tourismus und Stadtmarketing GmbH behilflich. Für Veranstaltungen im Messegelände ist die Dornbirner Messegesellschaft Erstanlaufstelle.

  • Allgemeines zum Ablauf von Veranstaltungen

    Nach dem Veranstaltungsgesetz ist bei öffentlichen Veranstaltungen der/die Veranstalter:in für die Sicherheit der Besucher:innen verantwortlich und muss selbst für einen reibungslosen Ablauf Sorge tragen. Insbesondere muss sie oder er Lärmstörungen, die Gefährdung von Personen und Sachen sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrs durch geeignete Vorkehrungen verhindern.

    • Wenn es zur Vermeidung von Gefahren oder Belästigungen erforderlich ist, hat die Gemeinde der Veranstalterin oder dem Veranstalter geeignete Maßnahmen mit Bescheid vorschreiben.
    • Für die Errichtung von Anlagen (z.B. Zelte, Bühnen, Tribünen etc.) bedarf es in der Regel einer behördlichen Abnahme bzw. der Vorlage von technischen Sicherheitsnachweisen.
    • Für größere Veranstaltungen ist ein Sicherheitskonzept mit Ordnerdienst, Fluchtwegen, Rettungsdienst, Brandschutzmaßnahmen etc. vorzulegen.
    • Musikveranstaltungen im Freien (Open Air) müssen spätestens um 23.00 Uhr beendet werden.
    • Veranstalter:innen müssen sich auch um die Verkehrsabwicklung bei der Veranstaltung kümmern, hier bietet die Stadtpolizei Hilfestellung.
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