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Landtagswahl 2014
Landtagswahl 2014, © Stadt Dornbirn
Landtagswahl 2014
Landtagswahl 2014, © Stadt Dornbirn

Wählerevidenz

Wählerevidenz

In der Wählerevidenz sind die Wahlberechtigten zu den bundesweiten Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksbegehren eingetragen. In der EU-Wählerevidenz die Wahlberechtigten zu den EU-Wahlen. Die Wählerkartei beinhaltet die Wahlberechtigten zu den Landes- und Gemeindewahlen, den Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksbegehren auf Landesebene.

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Wahl, einer Volksabstimmung, einer Volksbefragung oder einem Volksbegehren ist immer die Eintragung in der Wählerevidenz, der EU-Wählerevidenz oder in der Wählerkartei einer Gemeinde.

Alle österreichischen Staatsbürger:innen, die vor dem 1. Jänner das 14. Lebensjahr vollendet haben und mit Hauptwohnsitz in Dornbirn polizeilich gemeldet sind, werden automatisch in die Wählerevidenz, die EU-Wählerevidenz und die Wählerkartei aufgenommen. Auslandsösterreicher:innen, müssen einen eigenen Antrag auf Aufnahme in die Wählerevidenz, bzw. EU-Wählerevidenz stellen. Mit dem erfolgten Eintrag können Auslandsösterreicher:innen an bundesweiten Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbefragungen und den EU-Wahlen teilnehmen.

Ausländische Unionsbürger:innen können einen Antrag auf Aufnahme in die EU-Wählerevidenz stellen. Ausländische Unionsbürger:innen, die ihren Hauptwohnsitz in einer Gemeinde Vorarlbergs haben und vor dem 1. Jänner des laufenden Jahres das 14. Lebensjahr vollendet haben, werden automatisch in die Wählerkartei aufgenommen. Sie können daher automatisch an Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen teilnehmen.

Auslandsvorarlbergerinnen und -vorarlberger können einen eigenen Antrag auf Aufnahme in die Wählerkartei stellen und damit an Landtagswahlen teilnehmen.

Die notwendigen Antragsformulare liegen auch auf Ihrer Gemeinde auf.

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