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Europawahl 2024
Europawahl 2024, © Stadt Dornbirn
Europawahl 2024
Europawahl 2024, © Stadt Dornbirn

Europawahlen 2024

Europawahlen 2024

Am Sonntag, den 9. Juni 2024 findet die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments statt. Auf Grund der Zusammensetzung des Europäischen Parlaments hat Österreich dabei Anspruch auf 20 Mandate. Hier finden Sie die Informationen zur Europawahl 2024.

Europawahlen am Sonntag, dem 9. Juni 2024

Informationen des europäischen Parlaments zur Europawahl 2024 finden Sie hier.

 

 

 

Stadt Dornbirn
Standesamt, Meldeamt und Wohnen
T +43 5572 306
meldeamt​(at)​dornbirn.at

Wer ist in Dornbirn wahlberechtigt?

Wahlberechtigt in Dornbirn sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am 26.04.2024 (Stichtag) mit Hauptwohnsitz in Dornbirn gemeldet sind, und spätestens am Wahltag, den 09.06.2024 das 16. Lebensjahr vollendet haben.  

Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, die einen Antrag auf Aufnahme in die Europawählerevidenz gestellt und spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind ebenfalls wahlberechtigt. Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können einen derartigen Antrag noch bis 25.04.2026 (Link zu Antrag Auslandsösterreicher) stellen.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich am Stichtag (26.03.2024), die einen Antrag auf Aufnahme in die EU-Wählerevidenz spätestens am Stichtag gestellt haben und spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind ebenfalls wahlberechtigt. (Link zu Antrag Unionsbürger)

Vom 19.04. bis 25.04.2024 besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis. In dieser Frist liegt das Wählerverzeichnis im Neuen Rathaus, Eingang Bergmannstraße, EG, Zi.Nr. 30, Meldeamt zur öffentlichen Einsicht auf. Jeder hat die Möglichkeit, während dieser Einsichtsfrist zu überprüfen, ob ein Eintrag im Wählerverzeichnis erfolgt ist.

Wie kann ich wählen?

Etwa 20 Tage vor der Wahl erhalten wahlberechtigte Personen eine amtliche Wahlinformation. Auf dieser Wahlinformation ist das zugeteilte Wahllokal mit der Adresse und der Wahlzeit ersichtlich. Gleichzeitig mit dieser amtlichen Wahlinformation wird eine Anforderungskarte für eine Wahlkarte mitgesandt.

Wahlberechtigte können am Wahltag während den Wahlzeiten in dem Ihnen zugeordneten Wahllokal das Stimmrecht ausüben. Die Vorlage eines Lichtbildausweises anlässlich der Stimmabgabe ist unbedingt notwendig. Die Wahlinformation sollte zwar möglichst anlässlich der Stimmabgabe vorgelegt werden, ist aber nicht unbedingt dazu erforderlich.    

Wahlberechtigte, die sich am Wahltag voraussichtlich nicht am Ort ihrer Eintragung befinden oder denen der Besuch des zuständigen Wahllokales aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht möglich ist, können mit einer beantragten Wahlkarte ihr Stimmrecht ausüben.

Mit einer solchen Wahlkarte kann das Stimmrecht

  • per Briefwahl
  • am Wahltag selber in jedem österreichischen Wahllokal
  • ebenfalls am Wahltag vor einer Besonderen Wahlbehörde für Personen mit eingeschränkter Mobilität
  • unmittelbar nach persönlicher Beantragung der Wahlkarte vor der ausstellenden Behörde

ausgeübt werden.

Die Wahlkarte kann persönlich vor Amt, längstens bis 07.06.2024, 12.00 Uhr beantragt werden. Dazu muss in jedem Fall ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden. „Amtsbekannt“ reicht gem. den gesetzlichen Bestimmungen nicht aus.

Eine Wahlkarte kann aber auch einfach elektronisch unter meinewahlkarte.at beantragt werden.

Ebenfalls möglich ist die Beantragung der Wahlkarte mittels e-mail an die Adresse wahlen​(at)​dornbirn.at. Im e-mail muss unbedingt der Grund für die Beantragung der Wahlkarte und eine Zustelladresse angeführt sein. Zum Nachweis der Identität muss dem e-mail eine Ablichtung eines amtlichen Lichtbildausweises beigefügt werden.

Mit der Anforderungskarte, die zusammen mit der amtlichen Wahlinformation versendet wird kann ebenfalls eine Wahlkarte beantragt werden.

Natürlich ist auch eine postalische Anforderung der Wahlkarte möglich. Es muss jedenfalls ein Grund für die Ausstellung der Wahlkarte und eine Zustelladresse für das Zusenden der Wahlkarte angeführt werden. Als Nachweis der Identität ist jedenfalls eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises beizufügen.

Aber Achtung:

In jedem Fall muss die Wahlkarte persönlich beantragt werden – eine Beantragung für eine weitere Person ist, selbst mit einer Vollmacht, als Erwachsenenvertreter etc. nicht möglich.

 

Genaue Informationen zu den Themen

  • Auflage des Wählerverzeichnisses
  • Wahlsprengeleinteilung, Wahllokale, Wahlzeiten und Verbotsbereich
  • Mitglieder der Wahlbehörden
  • Ergebnisse der Wahlen in Dornbirn

entnehmen Sie bitte den zeitgerecht veröffentlichten Kundmachungen.

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