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Stadtratzimmer Türschild
Stadtratzimmer Türschild, © Stadt Dornbirn
Stadtratzimmer Türschild
Stadtratzimmer Türschild, © Stadt Dornbirn

Aufgaben des Stadtrats

Aufgaben des Stadtrats

Der Stadtrat ist ein wichtiges politisches Gremium der Stadt Dornbirn. In diesem Gremium werden bedeutende Entscheidungen getroffen, die von der Stadtverwaltung umgesetzt werden.

Mitglieder des Stadtrats

Der Stadtrat ist sozusagen die Regierung der Stadt Dornbirn.
Die politischen Fraktionen sind je nach Stimmenanteil der letzten Gemeindewahl vertreten. Derzeit sind dies: 5 Stadträte ÖVP, 2 Stadträte Grüne, 1 Stadtrat SPÖ sowie 1 Stadtrat FPÖ.


Die neun Mitglieder des Stadtrats werden von der Stadtvertretung einzeln auf die Dauer der Funktionsperiode durch geheime Abstimmung gewählt. Jedes Mitglied des Stadtrates ist dabei für ein oder mehrere Ressorts zuständig.

Aufgaben des Stadtrats

Die Aufgaben des Stadtrates sind im Vorarlberger Gemeindegesetz geregelt. Demnach obliegen dem Stadtrat alle in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde fallenden Angelegenheiten, soweit diese nach dem Gemeindegesetz oder anderen Gesetzen nicht ausdrücklich anderen Organen der Gemeinde vorbehalten sind. Der Stadtrat hat somit die sogenannte "Generalkompetenz".


Der Dornbirner Stadtrat trifft sich nahezu wöchentlich unter dem Vorsitz der Bürgermeisterin zu einer Stadtratssitzung, um über die vorliegenden Anträge zu beraten und gemeinsam Entscheidungen zu treffen. Von den sachlich zuständigen Abteilungen und Betrieben der Stadt Dornbirn werden – meist nach vorheriger Beratung in den dafür eingerichteten Ausschüssen – die Entscheidungsgrundlagen schriftlich zusammengestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach Behandlung im Stadtrat werden die Akten mit dem Beschluss an die zuständigen Abteilungen bzw. Betriebe zur weiteren Bearbeitung bzw. Erledigung retourniert.

Im Anschluß an die Stadtratssitzung werden getroffene Entscheidungen jeweils als Kurzbericht auf unserer Homepage sowie im Gemeindeblatt veröffentlicht.

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