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Landtagswahl 2014
Landtagswahl 2014, © Stadt Dornbirn
Landtagswahl 2014
Landtagswahl 2014, © Stadt Dornbirn

Wahlkarten

Wahlkarten

Mit einer Wahlkarte können Sie als Wahlberechtigte auch dann wählen, wenn Sie am Wahltag verhindert sind. Hier erhalten Sie Informationen zur Beantragung von Wahlkarten.

An der Wahl können nur Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind. Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte hat nur eine Stimme und übt sein Wahlrecht grundsätzlich an dem Ort (Gemeinde, Wahlsprengel) aus, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Wahlberechtigte, die im Besitz einer Wahlkarte sind, können ihr Wahlrecht auch außerhalb dieses Ortes ausüben.

Stadt Dornbirn
Standesamt, Meldeamt und Wohnen
T +43 5572 306
meldeamt​(at)​dornbirn.at

  • Wer hat Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte?

    Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich nicht ihr Wahllokal in ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen können. Das sind jene Personen:

    • die sich voraussichtlich am Tag der Wahl nicht am Ort, in dem sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, aufhalten
    • Männer und Frauen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag nicht möglich ist (kein behindertengerechtes Wahllokal, Bettlägerigkeit etc.)
  • Wie kommen Sie zu einer Wahlkarte?

    Ausstellung der Wahlkarte

    Die Ausstellung der Wahlkarte können Sie bis zum 4. Tag vor dem Wahltag schriftlich oder am einfachsten unter www.wahlkartenantrag.at beantragen.

    Sie müssen dabei unbedingt Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnadresse, die Daten Ihres Reisedokumentes sowie die gewünschte Zustelladresse angeben. Auch die Angabe des Grundes für die Beantragung einer Wahlkarte ist notwendig. Übermitteln Sie bitte zum Nachweis Ihrer Identität eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.). Persönlich, direkt am Schalter kann die Ausstellung einer Wahlkarte bis zum 2. Tag vor dem Wahltag beantragt werden. Bei der Beantragung am Schalter müssen Sie lediglich Ihre Identität mittels einem geeigneten Lichtbildausweis glaubhaft machen. Im Ausland können Sie die Ausstellung und Ausfolgung der Wahlkarte auch im Wege einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) beantragen.

    Achtung: Die Beantragung der Wahlkarte hat durch die Wählerin oder den Wähler selbst zu erfolgen!
    Eine Beantragung durch eine andere Person ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig.

  • Die Wahlkarte und ihre Verwendung

    Wahlkarte beantragen

    Wenn Sie eine Wahlkarte beantragen, wird Ihnen diese sofort nach Vorliegen der Stimmzettel und Wahlkartenformulare postalisch an die von Ihnen übermittelte Zustelladresse zugestellt bzw. bei einer persönlichen Beantragung direkt am Schalter ausgehändigt. Sofort nach Erhalt Ihrer Wahlkarte können Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben.  

    Dazu entnehmen Sie der Wahlkarte einfach den amtlichen Stimmzettel und das inliegende Wahlkuvert. Den von Ihnen unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllten amtlichen Stimmzettel legen Sie anschließend in das Wahlkuvert  und legen es in die Wahlkarte zurück. Wichtig ist die geforderte eidesstattliche Erklärung durch Ihre Unterschrift auf der Wahlkarte selber. Kleben Sie die Wahlkarte zu und sorgen Sie dafür, dass diese rechtzeitig bei der zuständigen Wahlbehörde einlangt. Dazu können Sie Ihre Wahlkarte entweder postalisch, per Boten oder auch persönlich an die zuständige Wahlbehörde übermitteln. Sie können die Wahlkarte am Wahltag, aber auch in einem beliebigen Wahllokal persönlich oder per Boten abgeben. 

    Darüber hinaus können Sie mit einer Wahlkarte am Wahltag vor einer inländischen Wahlbehörde, die zur Entgegennahme von Wahlkarten bestimmt ist, ihr Wahlrecht ausüben.  

    Achtung: Duplikate für abhanden gekommene Wahlkarten dürfen von der Gemeinde nicht ausgefolgt werden. Sollte Ihre Wahlkarte verlorengehen, haben Sie daher keine Möglichkeit mehr, an der Wahl teilzunehmen.

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