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Landtagswahl 2014
Landtagswahl 2014, © Stadt Dornbirn
Landtagswahl 2014
Landtagswahl 2014, © Stadt Dornbirn

Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbefragungen

Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbefragungen

Im Gemeindegebiet von Dornbirn ist die Stadt für die Organisation und Durchführung der Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbefragungen zuständig.

Damit am Wahl- bzw. Abstimmungstag für die Wähler:innen keine langen Wartezeiten entstehen, wird das Gemeindegebiet in Wahlsprengel aufgeteilt. Für jeden Wahlsprengel wird ein Wahllokal eingerichtet und eine eigene Wahlbehörde, die aus dem Sprengelwahlleiter und drei Beisitzern besteht, einberufen. Während die Sprengelwahlleiter:innen von der Bürgermeisterin zu ernennen sind, werden die Beisitzer:innen und die Ersatzmitglieder:innen über Vorschlag der dazu berechtigten Parteien von der Bezirkswahlbehörde einberufen. Vor jeder Wahl, Abstimmung oder Befragung können sich die Wähler:innen innerhalb einer gesetzlich festgelegten Einsichtsfrist durch Einsicht in die Wählerevidenz, die EU-Wählerevidenz oder die Wählerkartei davon überzeugen, ob er für die kommende Wahl wahlberechtigt ist und gegebenenfalls seine Aufnahme bzw. Streichung als Wählerin oder Wähler beantragen.

Etwa 14 Tage vor der Wahl erhalten die Wahlberechtigten eine Information über das zugeteilte Wahllokal und die geltenden Wahlzeiten.

Die Wähler:innen können am Wahltag persönlich, in dem zugeteilten Wahllokal, ihre Stimme abgeben. Sie können aber auch mit einer Wahlkarte, entweder in einem anderen Wahllokal oder ganz einfach per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Die Wahlkarte kann während einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist entweder persönlich im Neuen Rathaus, Meldeamt, Zi. E30 EG, abgeholt oder schriftlich (auch per Telefax (+43 5572 306 2038) oder unter www.wahlkartenantrag.at beantragt werden.

Stadt Dornbirn
Standesamt, Meldeamt und Wohnen
T +43 5572 306
meldeamt​(at)​dornbirn.at

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