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Kanalbaustelle
Kanalbaustelle, © Stadt Dornbirn
Kanalbaustelle
Kanalbaustelle, © Stadt Dornbirn

Abwasser und Kanal

Abwasser und Kanal

Die Ableitung und Reinigung von Abwasser ist eine der wichtigsten und kostenintensivsten Umweltmaßnahmen. In Dornbirn sind rund 98 Prozent der Haushalte an das Kanalnetz angeschlossen. Einige wenige Berggebiete sollen in den kommenden Jahren folgen. Die Sanierung und Erneuerung des teilweise Jahrzehnte alten Kanalnetzes ist bereits im Gang.

Ausbau und Sanierung des Kanalnetzes

Der aktuelle Kanalbau- und Investitionsplan laut Beschluss der Stadtvertretung sieht vor, dass in den kommenden Jahren alle Lücken im Tal geschlossen und auch die Bergparzellen weitestgehend durch die Kanalisation erschlossen werden. Um jedoch gleichzeitig das bestehende Kanalnetz in einem funktionierendem Zustand zu erhalten, müssen von den jährlichen Investitionskosten in Höhe von ca. EUR 2,5 Mio rund 2/3 in den nächsten Jahren in den Unterhalt und die Erneuerung investiert werden. Auf die Erfolge dieser großen Investitionen in die Abwasserbeseitigungs- und Abwasserreinigunganlagen darf die Stadt Dornbirn stolz sein. Sie waren eine wesentliche Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt. Dadurch wurde auch ein bedeutender Beitrag zur Erhaltung der Gesundheit geleistet und konnte sichergestellt werden, dass die Grund- und Quellwässer unverschmutzt blieben.

Heute ist auch durch den Beitrag der Städte und Gemeinden in Vorarlberg der Bodensee als größter Trinkwasserspeicher Mitteleuropas gesichert und alle bedeutenden Fließgewässer weisen Badewasserqualität auf. Dadurch erfüllen diese Bäche neben den ökologischen Anforderungen auch wertvolle Erholungsfunktionen, wie dies an warmen Tagen tausende Badende und Erholungssuchende an der Dornbirner Ach beweisen.

Abwasserbeseitigung

Rund 98 Prozent des Dornbirner Gemeindegebietes sind über die Kanalisation an die Kläranlage (ARA) angeschlossen. Die Kanalisierung des Stadtgebiets ist seit Jahren die größte Umweltinvestition der Stadt. Die aktuellen Neubauprojekte dienen der Erschließung der letzten „weißen Flecken“ von Dornbirn und dem Anschluss stadtnaher Bergparzellen. In den vergangenen Jahren wurden die Bergparzellen am Haselstauder Berg bis Kreuzen an die städtischen Kanalisation angeschlossen. Im Dauersiedlungsgebiet von Ebnit wurde in den vergangenen Jahren ebenfalls eine Kanalisationsanlage und eine eigene Abwasserreinigunganlage gebaut und in Betrieb genommen.

Das Kanalnetz hat aktuell eine Länge von ca. 305 km.

Der weiteren Erschließung und Kanalsanierung sowie Erneuerung liegt ein von der Stadtvertretung adaptierter „Kanalbau- und Investitionsplan“ zu Grunde. Rund € 57 Millionen wurden zwischen 1998 und 2013 in Kanalprojekte investiert. Hauptaufgabe ist in den nächsten Jahren neben den laufenden Erschließungen der Neubaugebiete und der letzten Bergparzellen vor allem die Instandsetzung und Erneuerung des alten Kanalnetzes. Diese Arbeiten, die mittlerweile den Löwenanteil der Kosten verursachen, sind notwendig, um weiterhin die Betriebsicherheit zu gewährleisten und Umweltschäden zu vermeiden. Der regelmäßige Überprüfung und Pflege der bestehenden Anlagen sind weiters erhöhtes Augenmerk zu schenken, da dies weitaus günstiger ist als hohe Reparaturinvestitionen. Die regelmäßige Instandhaltung ist auch deshalb notwendig, um die laufenden Kosten, beispielsweise durch den Eintritt von so genanntem „Fremdwasser“, zu minimieren. 

Kanalerschließungs- und -anschlussbeitrag

Mit Verordnung der Vorarlberger Landesregierung ist das Kanalisationsgesetz (LGBl.Nr. 5/1989 in der geltenden Fassung) neu kundgemacht worden. Ziel dieses Gesetzes ist die Schaffung und Erhaltung einer sauberen Umwelt. Es verpflichtet jede Gemeinde zur Errichtung und zum Betrieb einer den hygienischen, technischen und wirtschaftlichen Anforderungen entsprechenden öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, sind die Gemeinden ermächtigt, entsprechende Kanalisationsbeiträge und Kanalbenützungsgebühren einzuheben. Weitere maßgebliche Rechtsvorschriften sind die von der Stadt Dornbirn zu diesem Gesetz erlassenen nachstehenden Verordnungen:

  • Die Kanalordnung enthält u. a. Bestimmungen über die Verpflichtung der Liegenschaftseigentümer zum Anschluss an die Abwasserbeseitigungsanlage, Vorschriften betreffend die Herstellung und Wartung der Anschlusskanäle sowie die Arten und Berechnungen der Kanalisationsbeiträge und der Kanalbenützungsgebühren.
  • Die Verordnung über die Festsetzung des Einzugsbereiches der Sammelkanäle legt die Einzugsbereiche der einzelnen Sammelkanäle fest. Innerhalb dieser Gebiete besteht Anschlusspflicht, es sei denn, dass eine Ausnahmebewilligung erteilt worden ist.
  • Mit der Verordnung über die Festsetzung des Beitragssatzes wird der Hebesatz festgesetzt. Die im Kanalisationsgesetz festgelegte Bewertungseinheit multipliziert mit dem Hebesatz ergibt den Kanalisationsbeitrag. Der Beitragssatz (Hebesatz) wird mit einem Prozentsatz der Kosten der Verlegung eines Laufmeters Rohrkanales mit einem Durchmesser von 40 cm in einer Tiefe von 3 m festgelegt.

Geschichtlicher Rückblick

Seit dem 19. Jahrhundert wurden in Dornbirn vereinzelt „Schwemmkanäle“, „Feuergräben“ und von der wachsenden Industrie „Betriebskanäle“ gebaut, in welche zunehmend auch Abwässer eingeleitet wurden. Mit dem Straßenausbau wurden in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zunehmend auch Straßengräben, welche teils ebenfalls der Wegleitung von Abwässern dienten, verrohrt. Der überwiegende Teil der Abwässer wurde jedoch bis nach dem 2. Weltkrieg landwirtschaftlich verwertet. Mit dem Rückgang der Landwirtschaft, dem schnellen Wachsen von Industrie und Gewerbe sowie der zunehmenden Urbanisierung wurde das Abwasserproblem jedoch in der Folge immer akuter. Viele Bäche im Talraum wurden verschmutzt und der Bodensee drohte „umzukippen“ und als Trinkwasserspeicher verloren zu gehen.

Der Stadtrat von Dornbirn beschloss deshalb im September 1954 die Ausarbeitung eines generellen Kanalisationsprojektes. Nach über 5-jähriger Planungsphase wurde dieses Projekt am 31. Jänner 1961 wasserrechtlich genehmigt. Bis dahin wies das „Kanalnetz“ ca. 50 km Länge auf. Neben der Erneuerung alter Kanäle wurde das Kanalnetz daraufhin rasch ausgebaut. 1976 wies dies bereits eine Länge von ca.100 km, 1990 von 150 km und 1998 von ca. 200 km auf. Heute haben wir ein rund 305 km langes Kanalnetz; dies entspricht einer Länge von Dornbirn bis weit über Heidelberg oder Montreux, bis Mailand oder Verona hinaus, bzw. weiter als zum Großglockner oder zum Matterhorn. 1962 wurden die Gesamtkosten für die Kanalisierung auf rund 125 Mio Schilling geschätzt, was inflationsbereinigt einer Summe von ungefähr 46 Mio EUR entspricht. In den vergangenen 50 Jahren wurden tatsächlich ca. 100 Mio EUR in den Ausbau und in den Unterhalt des Kanalnetzes investiert.

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