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Polizist der Dornbirner Stadtpolizei mit mobilem Radargerät
Polizist der Dornbirner Stadtpolizei mit mobilem Radargerät, © Stadt Dornbirn
Polizist der Dornbirner Stadtpolizei mit mobilem Radargerät
Polizist der Dornbirner Stadtpolizei mit mobilem Radargerät, © Stadt Dornbirn

Stadtpolizei

Stadtpolizei

Dornbirn verfügt über eine eigene Stadtpolizei. Die Beamtinnen und Beamten kümmern sich um die Bearbeitung von Anzeigen ebenso wie bestimmte sicherheitspolizeiliche Aufgaben und die Verkehrsüberwachung.

Formulare der Stadtpolizei

Dieser Link führt Sie zu den Formularen der Stadtpolizei. Hier klicken

Streifendienste

Die Stadtpolizei Dornbirn ist rund um die Uhr besetzt. Zwei Beamt:innen versehen während dieser Zeit Streifendienst. Speziell an Orten, an denen erhöhte Sicherheit und verstärkte Polizeipräsenz notwendig sind. Gleichzeitig führt diese Streife Verkehrsüberwachungen und sonstige Kontrollen und Erhebungen durch. Bei Anrufen durch Bürger:innen, wird diese Streife nach Dringlichkeit und Wichtigkeit des Einsatzes koordiniert. Während dieser Streifentätigkeit werden auch zahlreiche Erhebungen für Gerichte, Behörden und andere Ämter erledigt.

Stadt Dornbirn 
Polizei 
+43 5572 22200
Rathausplatz 2, 6850 Dornbirn
polizei​(at)​dornbirn.at

Strafregisterauskünfte

Für verschiedene Amtsgeschäfte wird ein Strafregisterauszug (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) benötigt. Dieser kann persönlich bei der Stadtpolizei beantragt werden. Es ist dafür keine Terminvereinbarung notwendig. Mitzubringen ist ein Lichtbildausweis.
Mit der ID Austria kann der Strafregisterauszug auch gleich hier online beantragt werden.

Ortspolizeiliche Verordnungen

Die ortspolizeilichen Verordnungen sind eine Besonderheit im Rahmen der österreichischen Gemeindeautonomie. Sie können zur Abwehr und Beseitigung von Missständen, die das örtliche Gemeinschaftsleben beeinträchtigen, von der Stadtvertretung erlassen werden. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Alkoholverordnung Bahnhof
  • Sperrstunden
  • Bettelei
  • Campingverordnung
  • Lärmerregung
  • Verordnung über das Halten von Hunden

Sperrstunden

Bei besonderem Bedarf (z.B. bei dauernd unzumutbaren Belästigungen) ist die Gemeinde ermächtigt Sperrstunden in einem Gastbetrieb zu verlängern und auch vorzuverlegen.
Die Gewerbeordnung sieht folgende Sperrzeiten vor:

Lokale und Gastbetriebe: 1:00 Uhr
Barbetriebe: 2:00 Uhr
Aufsperrzeit: 5:00 Uhr

Zur Überprüfung, ob die Sperrstunden eingehalten werden, führen die Beamt:innen der Stadtpolizei immer wieder Kontrollen durch.

Gastgärten dürfen grundsätzlich von 9:00 bis 22:00 Uhr betrieben werden. Gastgärten, die sich auf öffentlichem Grund befinden oder die an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, dürfen von 8:00 bis 23:00 Uhr und Gastgärten im Bereich des Marktplatzes und der Marktstraße dürfen vom 15. Mai bis 15. September bis 24:00 Uhr offen halten.

große Uhr zeigt zehn nach eins
große Uhr zeigt zehn nach eins, © Pixabay

Anträge

Jede verkehrspolizeiliche Maßnahme auf einer Straße bedarf einer Verordnung nach der Straßenverkehrsordnung, ob Geschwindigkeitsbeschränkung, Halteverbot oder Fahrverbot. Die zur Erlassung einer Verordnung erforderlichen Maßnahmen werden durch die Stadtpolizei durchgeführt. Ebenfalls ist für jede Ausnahmebewilligung nach der Straßenverkehrsordnung, ob Arbeiten auf und neben der Straße, Benützung der Straße zu verkehrsfremden Zwecken oder Ausnahme von Verkehrsbeschränkungen, ein Bescheid notwendig. Für Ansuchen bei Straßensperren beziehungsweise Bautätigkeiten auf Straßen wenden Sie sich bitte an die Stadtpolizei Dornbirn. Den Antrag auf Arbeiten auf oder neben der Straße können Sie auch online stellen:

Antrag Arbeiten auf oder neben der Straße

Überwachung

Die Straßenverkehrsregeln wurden mit dem Ziel erlassen, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen zu verbessern. Die Stadtpolizei Dornbirn ist jene Einrichtung der Stadt, welche deren Einhaltung kontrolliert. Regelmäßige Kontrollen mit Fahrzeugen oder zu Fuß und die Beobachtung des Verkehrsflusses gehören ebenso zu den wesentlichen Aufgaben wie Störungen, Kontrollen von Baustellen auf Straßen und die Feststellung von gefährlichen Straßenstellen. Mehr Sicherheit bringen zudem laufende Geschwindigkeitskontrollen, Alkoholkontrollen sowie die Kontrolle des ruhenden Verkehrs.

Verkehrserziehung

Mitarbeiter:innen der Stadtpolizei Dornbirn sind regelmäßig in den Dornbirner Kindergärten und erklären den Kindern die wichtigsten Verkehrsregeln. Die Beamt:innen versuchen dabei, den Kindern die Gefahren des Straßenverkehrs zu verdeutlichen und gleichzeitig darauf hinzuwirken, dass eine oftmals anerzogene Angst der Kinder vor der Polizei abgebaut wird und die Polizistinnen und Polizisten als Vertrauenspersonen angesehen werden. Es hat sich auch gezeigt, dass die Kindergartenkinder das Gelernte beherzigen und befolgen. Ebenfalls führen die Beamt:innen in verschiedenen Dornbirner Volksschulen die Fahrradprüfung durch und kontrollieren dabei auch die Fahrräder der Kinder.

Stadtpolizist mit Radfahrerin - beide halten Tafeln hoch mit der Aufschrift "Schritttempo bitte"
Stadtpolizist mit Radfahrerin - beide halten Tafeln hoch mit der Aufschrift "Schritttempo bitte", © Stadt Dornbirn

Fahrrad Registrierung

Fast 200 Fahrräder werden von der Dornbirner Stadtpolizei pro Jahr aufgegriffen. Sie waren entweder nicht ausreichend versperrt oder wurden gewaltsam entwendet. Nur ein Teil dieser Fundfahrräder kann an die Besitzerin oder den Besitzer zurückgegeben werden. Fundfahrräder werden ein halbes Jahr lang aufbewahrt. Anschließend können sie vom Finder beansprucht werden oder sie werden zum Verkauf angeboten.

Dem Diebstahl oder Verlust des Drahtesels können Sie vorbeugen. Fahrräder sollten am besten abgesperrt in einem verschlossenen Raum abgestellt werden. Ist dies nicht möglich, sollte der Rahmen des Fahrrads an einen fest verankerten Bügel oder etwas Vergleichbares mit einem guten und starken Fahrradschloss verbunden werden. Zusätzlich sollten, wenn möglich, Vorder- und Hinterräder versperrt werden.

Die Besitzerin oder den Besitzer eines Fundfahrrades kann die Polizei feststellen, wenn das Rad vorher registriert wurde. Jedes Fahrrad hat eine einzigartige Rahmennummer. Diese kann von der Polizei verbunden mit den Daten der Besitzer in ein österreichweites System eingetragen werden. Wird die Rahmennummer von der Polizei abgefragt, erhält sie die Informationen zum Besitzer und das Rad kann zurückgegeben werden.

Schlüssel Registrierung

Der Verlust des Schlüsselbundes ist nicht nur lästig, er verursacht auch mitunter hohe Kosten. Wird ein Schlüsselbund gefunden und im Fundamt abgegeben, ist die Zuordnung zum richtigen Besitzer schwer. Hier hilft die Schlüsselregistrierung bei der Stadtpolizei. Keinesfalls sollte ein Schlüsselbund mit Namen oder Adressen gekennzeichnet werden, um möglichen Findern nicht den Zugang zum Fahrzeug oder zur Wohnung zu ermöglichen. 

Wie funktioniert die Schlüsselregistrierung?

Registrieren lassen können sich die Dornbirner:innen (nur Privatpersonen, keine Firmen oder Unternehmen) ihren Schlüssel bei der Stadtpolizei beziehungsweise im Fundamt während der Öffnungszeiten des Rathauses. Hier werden die Daten aufgenommen und mit einer Nummer verknüpft. Am Schlüssel oder Schlüsselbund wird diese Nummer mit dem Schriftzug der Stadtpolizei Dornbirn angebracht. Damit ist die Zuordnung sichergestellt und bei Verlust kann der Schlüssel wieder rasch zurückgegeben werden.

Schlüsselregistrierung Stadtpolizei
Schlüsselregistrierung Stadtpolizei, © Stadt Dornbirn

Parkraumüberwachung

Dornbirn verfügt neben der Stadtgarage und den anderen öffentlichen Tiefgaragen über mehr als 2000 gebührenpflichtige Parkplätze in der Innenstadt, welche sicherstellen, dass Besucher der Innenstadt gegen geringe Gebühr einen freien Parkplatz finden. Die Akzeptanz und Zahlungsmoral sind groß, dennoch werden jedes Jahr ca 20.000 Übertretungen geahndet.

Weitere Informationen zum Thema Parken finden sie hier.

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