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Siedlungsplanung

Siedlungsplanung

Stadtentwicklung bringt Lebensqualität

Dornbirn bekennt sich zur Nachhaltigkeit in seiner Stadtentwicklung, das heißt zu einer dauerhaften umweltgerechten Entwicklung unter Beachtung von sozialer Gerechtigkeit und ökonomischer Effizienz.

Wir wollen unsere Stadt und das Umland der nächsten Generation mit hoher Lebensqualität übergeben. Hierzu wollen wir die Strukturen schaffen und gestalten, die eine nachhaltige Entwicklung ermöglichen.

Daher bedürfen die Daseinsgrundfunktionen (Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Erholen, Bildung, Verkehr) einer vernetzten und nachhaltigen Abstimmung der Gesamtentwicklung im Raum. Konfliktträchtige Flächenansprüche an den Raum sind im Interesse einer hohen Lebensqualität und des Gemeinwohls durch ein planmäßiges Vorgehen zu sichern.

Als Grundgedanke hinter der Siedlungsplanung steht das Ziel mit Grund und Boden haushälterisch umzugehen. Räumlich soll sich die Stadt Dornbirn nach innen entwickeln - die äußeren Siedlungsränder sollen gehalten werden.

Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an folgenden Ansprechpartner: 

Luftbild Dornbirn
© Stadt Dornbirn
  • Leitbild zur Siedlungsentwicklung im Talraum

    Ein weiteres Fachkonzept zur Stadtentwicklung in der Entstehung

    Dornbirn hat in den letzten Jahrzehnten einen enormen Bauboom erlebt und ist sowohl flächenmäßig als auch in der Bevölkerungszunahme stark gewachsen. Um unseren hochwertigen Lebens- und Stadtraum zu erhalten geht es primär um die Haltung der Siedlungsränder durch die Flächenwidmunsplanung. Die in den vergangenen Jahren eingeleitete Umkehr der Siedlungsentwicklung - qualitatives Wachsen der Stadt nach innen – soll nunmehr durch ein weiteres Fachkonzept zur Stadtentwicklung „Leitbild zur Siedlungsentwicklung“ gestärkt werden und folgend unterstützen, die hohe Stadt- und Lebensqualität unserer Stadt kontinuierlich weiterzuentwickeln.

    Mit dem Leitbild zur Siedlungsentwicklung werden die zweidimensionalen Festlegungen des Flächenwidmungsplanes in eine räumliche Dimension umgesetzt sowie die Bauflächen mit Entwicklungszielen belegt.

    Das Bearbeitungsgebiet des Leitbildes zur Siedlungsentwicklung beschränkt sich auf den Talraum mit circa 1.620 ha besiedelter Fläche unserer Stadt.

  • Richtplan Siedlungsentwicklung in den Dornbirner Hangzonen

    Der Richtplan zeigt die Entwicklungsmöglichkeiten in den Dornbirner Hangzonen auf

    Im Mittelpunkt der Betrachtung steht der Landschaftsraum „Hangzone“, dessen Bedeutung, Funktion und Belastbarkeit.

    Es ist Aufgabe der Stadtplanung einen Rahmen für die Entwicklung der Hangzonen aufzuzeigen. Die nun vorliegende Richtplanung „Siedlungsentwicklung in den Dornbirner Hangzonen“, die auf alle Ansprüche an diese attraktive Hanglandschaft eingeht und diese gleichermaßen als Landwirtschaftsgebiet, Erholungsraum, attraktive Wohnlage und auch als Teil der Dornbirn-Identität betrachtet, zeigt Handlungsspielräume auf. Auf Basis einer umfassenden raum- und landschaftsplanerischen Analyse werden Aussagen zu Rahmen und Möglichkeiten für die Siedlungsentwicklung getroffen (Handlungshinweise).

    Das Fachkonzept ist ein Teil zur Siedlungsplanung der Gesamtstadt und somit auch Teil der gesamten Stadtentwicklungsplanung. Es wurde vom Stadtrat als verwaltungsanweisender Richtplan beschlossen.

  • Stadtteil- und Quartiersplanung

    Erhaltung und Weiterentwicklung des Lebensraumes Stadt Dornbirn

    Die Stadtteil- und Quartiersplanung beschäftigt sich mit der qualitätsvollen Entwicklung von Stadtteilen und Quartieren sowie deren räumlichen und sozialen Strukturen. Es gilt die Maxime: Vorrang für die Innenentwicklung mit Aktivierung von innerstädtischen Potentialen sowie Stärkung der baulichen und sozialen Vielfalt. Darauf aufbauend werden Planungskonzepte unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange erarbeitet. Die Identität der Stadtteilzentren und Quartiere sind auch aus dem geschichtlichen Erbe weiterzuentwickeln.

    Folgende Quartiersentwicklungskonzepte wurden bisher erarbeitet:

    • Quartiersentwicklungskonzept Hatlerdorf
    • Quartiersentwicklungskonzept Campus V
    • Quartiersentwicklungskonzept Betriebsgebiet Mittebrunnen
    • Quartiersentwicklungskonzept Bahnhofsbezirk

    Die Aufwertung beschränkt sich nicht allein auf das Herzstück der Innenstadt, sondern hat die Vitalität der einzelnen Ortsteil- und Quartierszentren im Blickfeld. Mit Quartiersentwicklungskonzepten können die Entwicklungen bewusst und entsprechend den städtebaulichen Zielsetzungen systematisch gesteuert und gestaltet werden. Bei Quartiersentwicklungskonzepten handelt es sich um eine fachliche Grundlage und nicht um eine Verordnung.

  • Flächenwidmungsplan

    Regelt die Nutzungsmöglichkeiten der Grundstücke im Gemeindegebiet

    Der Flächenwidmungsplan regelt die Nutzung der Grundstücke im gesamten Gemeindegebiet. Er gibt unter anderem Auskunft darüber, ob auf einem Grundstück gebaut werden darf oder nicht.

    Der Flächenwidmungsplan gliedert das Stadtgebiet in verschiedene Nutzungszonen beziehungsweise Widmungskategorien und gibt die räumliche Ordnung des Gemeindegebietes mit 121 km² vor. Bauflächen, Bauerwartungsflächen, Freiflächen, Verkehrsflächen und Vorbehaltsflächen bilden die festzulegenden Widmungskategorien, die wiederum unterteilt werden. Des Weiteren sind im Flächenwidmungsplan alle für die Raumplanung bedeutsamen Gegebenheiten wie Waldflächen, öffentliche Gewässer, Bundes- und Landesstraßen, Eisenbahnen, bedeutende Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie besonders geschützte Gebiete ersichtlich gemacht.

    Die Flächenbilanz der Bauflächen und Bauerwartungsflächen differenziert zwischen bereits genutzten und ungenutzten Flächen. Die Baulandreserveflächen sind beachtlich und ermöglichen die Zielsetzung, dass sich die Stadt räumlich nach innen entwickelt. Mit Ausnahme des Kerngebietes, wo die Zielsetzung einer kompakten fußläufigen Innenstadt gilt, bestehen Flächenreserven von rund 30%. Mit diesen gilt es haushälterisch umzugehen, um die Siedlungsgrenzen nach außen langfristig zu halten.

    Den rechtskräftigen Flächenwidmungsplan finden Sie im Digitalen Atlas Vorarlbergs

    Aktuelle Überarbeitungen: Überarbeitungen (Entwurf) von Teilgebieten des Flächenwidmungsplanes können während der Amtsstunden im Amt der Stadt Dornbirn, Abt. Stadt- und Verkehrsplanung, eingesehen werden.

  • Bebauungsplanung

    Regelt die Bebauungsmöglichkeiten der Grundstücke eines Gebietes

    Der Bebauungsplan regelt die Bebauungsmöglichkeiten für die Grundstücke eines bestimmten Gebietes. Er gibt Auskunft darüber was, wie und wie viel auf einem Grundstück gebaut werden darf.

    Je nach örtlichen Gegebenheiten kann ein Bebauungsplan folgende Festlegungen enthalten: Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, Art der Bebauung, Mindest- oder Höchstzahl von Garagen und Abstellplätzen, Baugrenze, Baulinie, Höhenlage, Höhe und äußere Gestaltung von Bauwerken sowie Angaben über das Anpflanzen und die Erhaltung von Grünflächen, Bäumen und Sträuchern.

    Rechtskräftige Bebauungspläne: Diese Bebauungspläne sind durch Kundmachung in Rechtswirksamkeit erwachsen.

    Bebauungspläne Entwurf: Bebauungspläne, die derzeit bearbeitet werden, können während der Amtsstunden im Amt der Stadt Dornbirn, Abt. Stadt- und Verkehrsplanung, eingesehen werden.

  • Baulandumlegung

    Schaffung von bebaubaren Grundstücken

    Zur Neugestaltung und Erschließung von Siedlungsgebieten können Grundstücke in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für bauliche oder sonstige Nutzungen zweckmäßig gestaltete und erschließbare Grundstücke entstehen.

    Aktuelle Baulandumlegungen: Diese Baulandumlegung kann während der Amtsstunden im Amt der Stadt Dornbirn, Abt. Stadt- und Verkehrsplanung, eingesehen werden.

  • Grundteilung

    Grundteilungen dürfen nur mit Bewilligung des Gemeindevorstands gemacht werden.

    Eigentümer:innen, die ihr Grundstück teilen oder vereinigen wollen, erhalten in der Abt. Stadt- und Verkehrsplanung die dafür notwendigen Informationen.

  • Baugrundlagen

    legt den Rahmen für die Bebauung eines Grundstücks fest

    Die Baugrundlagenbestimmung legt den Rahmen für die Bebauung eines bestimmten Grundstückes fest. Sie gibt Auskunft darüber wie und wie viel auf einem Grundstück gebaut werden darf.

    Soweit es die Interessen der örtlichen Raumplanung, der Gesundheit, des Verkehrs, des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes sowie des haushälterischen Umganges mit Grund und Boden erforderlich machen, werden in der Baugrundlagenbestimmung die Baulinie zu öffentlichen Verkehrsflächen, die Baugrenzen, die Höhenlage, die Höhe und die äußere Gestaltung der Bauwerke sowie das Maß der baulichen Nutzung und die Mindestzahl der Stellplätze bestimmt. 

    Rechtskräftige Verordnungen: Verpflichtung zur Einholung von Baugrundlagen vor Einbringung eines Bauantrages.

    Diese Verpflichtung hat sich sowohl in städtischen Bereichen wie auch in den Bergparzellen bestens bewährt. Es kann derselbe Zweck erreicht werden wie mit einem Bebauungsplan - in Einzelfällen kann sogar besser auf eine qualitätsvolle und die örtliche Situation abgestimmte Bebauung reagiert werden.

    Innerhalb der dargestellten Gebiete ist vor jeder Einbringung eines Bauantrags für Vorhaben nach § 18 Abs. 1 lit. a oder c des Baugesetzes ein Antrag auf Baugrundlagenbestimmung zu stellen.

  • Vorprüfungen

    Antrag auf Vorprüfung eines Vorprojekts

    Vor der Eingabe eines Bauvorhabens kann ein Vorprojekt zur Vorprüfung eingereicht werden. Im Rahmen der Vorprüfung wird festgestellt, ob dem Vorhaben eine Verordnung nach dem Raumplanungsgesetz oder offensichtlich unbehebbare Hindernisse hinsichtlich der im § 4 BauG (Verbindung zu einer öffentlichen Verkehrsfläche, Wasserversorgung, Beseitigung von Abwasser und Oberflächenwasser, Vermeidung von Naturgefahren), im § 10 BauG (Kinderspielplätze, Grünflächen), im § 12 BauG (Stellplätze) und im § 17 BauG (Orts- und Landschaftsbild) geforderten Voraussetzungen entgegenstehen.

  • Stellungnahmen zum Orts- und Landschaftsbild

    Bebauungsstruktur im Einklang mit dem Orts- und Landschaftsbild

    Gemäß Vorarlberger Baugesetz gehört die Gestaltung der Orts- und Landschaftsbilder zu den Planungsgrundsätzen und wird hierdurch als ein öffentlicher Belang deklariert. Grundsätzlich wird unter dem Orts- und Landschaftsbild eine Einheit verstanden von Landschaft und der entsprechenden Bebauung. Dementsprechend spielt das Orts- und Landschaftsbild sowohl in der Planung einer Bebauung als auch in der Planung von Freiräumen eine wesentliche Rolle.

    Wesentliches Ziel ist es, das Orts- und Landschaftsbild zu erhalten und die Bebauungsstruktur im Einklang mit dem Orts- und Landschaftsbild zu entwickeln. Das Orts- und Landschaftsbild trägt wesentlich zum Image einer Stadt und zur Baukultur einer Region bei.

  • Städtebauliche und architektonische Wettbewerbe

    Stadtgestaltung

    Die Stadt Dornbirn führt städtebauliche und architektonische Wettbewerbe durch, wenn für eine anstehende Bauaufgabe oder für eine generelle Ideenfindung der optimale Entwurf gefunden werden soll. Architekturwettbewerbe sind eines der besten qualitäts- und projektorientierten Mittel zur Ermittlung der besten Lösung hinsichtlich Funktion, Ökonomie und Ästhetik für eine bestimmte Bauaufgabe. Darüber hinaus spielt zunehmend auch die Nachhaltigkeit von Gebäuden eine Rolle in der Bewertung.

    Aufbruchstimmung, Zukunftsfreude manifestiert sich auch durch entsprechende Stadtgestaltung und Architektur. Dornbirn ist rührig und hat dadurch eine Marke: dynamisch, lebendig, vielfältig, Dornbirn hat Charme und Mut zur Urbanität – Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Kultur finden auf überschaubarem, vernetztem Raum statt.

  • Gestaltung des öffentlichen Stadtraumes

    Öffentlicher Raum als städtisches "Erdgeschoss"

    Mit öffentlichem Raum wird das „Erdgeschoss“ einer Stadt verstanden, das der Öffentlichkeit frei zugänglich ist und von der Gemeinde unterhalten wird. Im Allgemeinen fallen hierunter alle öffentlichen Verkehrsflächen, aber auch Parkanlagen und Plätze. Durch eine nutzungsgerechte Aufteilung und Gestaltung öffentlicher Räume sollen Stadtviertel in ihrer Lebens- und Aufenthaltsqualität aufgewertet und attraktiv gemacht werden. Der öffentliche Raum steht dem privaten Raum gegenüber und wird als Bindeglied beider Räume gesehen.

    Kunst im öffentlichen Raum – Public Art

    Kunst im öffentlichen Raum gilt als ein Sammelbegriff für Kunstwerke unterschiedlicher Epochen und Stile, die im öffentlichen Raum, also in den städtischen Parks, auf Straßen oder Plätzen integriert sind.

  • Aktive Bodenpolitik

    Steuerung der Stadtentwicklung

    Bodenpolitik ist kein hoheitlicher Planungsakt und kein gesetzlich festgelegtes Planungsinstrument - in der Stadtentwicklung hat Bodenpolitik aber hohe strategische Bedeutung. 

    • in Funktion und im Organismus einer Stadt -  wichtige Akupunkturen finden statt
    • Lenkung der Stadtentwicklung - große Einflussmöglichkeiten auf Standorte und in der Steuerung der Quartiersentwicklung
    • Verfügbarmachen von Standorten und Liegenschaften
    • Standorte «vorhalten» - warten bis richtige Nutzung «kommt» - Gestaltungsspielräume offen halten
    • hilft öffentliche Interessen durchzusetzen

     

    Insbesondere bei der Entwicklung von Betriebsgebieten, Sicherung von Frei- und Grünräumen sowie öffentlichen Einrichtungen, aber auch im sozialen Wohnungsbau gewinnt die aktive Bodenpolitik zunehmend an Bedeutung.

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