
Grundverkehr
Der Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken sowie der Ausländergrunderwerb sind genehmigungspflichtig. Rechtsgrundlage bildet das Vorarlberger Grundverkehrsgesetz.

Bereitstellen von Verkehrsflächen
Die Stadt Dornbirn stellt bestimmte Flächen für gastronomische oder andere Verwendungen zur Verfügung.