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Studierende im Gespräch
Bild: Kenan Buhic on unsplash
Studierende im Gespräch
Bild: Kenan Buhic on unsplash

Studienförderung

Studienförderung

Dornbirns Student:innen sind von großer Bedeutung. Eine qualifizierte Ausbildung ist die Zukunft jedes Einzelnen, wie auch für unsere Gesellschaft. Unabhängig des Standortes unterstützt die Stadt Dornbirn die Studierenden mit verschiedenen Förderungen. Für Auskünfte und Rückfragen steht die Abteilung Kultur- und Weiterbildung zur Verfügung.

Allgemeine Studienförderung

Die Stadt Dornbirn ist eine der Städte, die ihre Student:innen, die außerhalb von Vorarlberg eine Akademie, Fachhochschule oder Universität besuchen, mit einem Beitrag unterstützt. Diese jährliche Unterstützung ist auch eine Anerkennung für die Familien, die die Kosten zu tragen haben.

Bewerbungsberechtigt sind Studierende

  • bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres 
  • mit Hauptwohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Dornbirn
  • positiver Studienerfolg

Förderansuchen für das laufende Studienjahr sind bis zum 15. Dezember des Kalenderjahres einzureichen. Dafür benötigen wir einige Angaben, die Sie einfach und unbürokratisch im hier verlinkten Formular ausfüllen können. Über diesen Link kommen Sie zur digitalen Verwaltung der Stadt unter mein.dornbirn.at. Mit der ID-Austria können Sie ihre Daten rasch und einfach im Formular vorbefüllen oder via SMS-Login Ihre Daten für zukünftige Formulare speichern.

 

Stipendien Auslandsaufenthalte

Gefördert werden Studien- und Forschungsaufenthalte im Ausland an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen öffentlich anerkannten Forschungszentren sowie an Forschungs- und Entwicklungsabteilungen von Unternehmen (mit einer Mindestdauer von zwei Monaten). Der Gedanken- und Erfahrungsaustausche auf wissenschaftlicher, wirtschaftlicher und kultureller Ebene durch Studien- und Forschungsaufenthalte an wissenschaftlichen Einrichtungen im Ausland sind eine lebenslange Bereicherung.

Bewerbungsberechtigt sind alle Studierende und Forschende

  • bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
  • seit zwei Jahren Hauptwohnsitz in Dornbirn

Wissenschaftliche Arbeiten

Gefördert werden Dissertationen, Diplom- und Masterarbeiten im Rahmen eines Studiums an einer Universität oder Fachhochschule.

Voraussetzungen 

  • die Arbeit muss einen wesentlichen inhaltlichen Bezug zu Dornbirn aufweisen
  • deren Förderung muss im öffentlichen Interesse liegen
  • die Arbeit muss mit "Sehr Gut" oder "Gut" beurteilt worden sein

Dr. Emmi Herzberger Sprachpreis

Eine besondere Fördermaßnahme ist der zu vergebende „Annual Language Award“ aus den Mitteln der Dr. Emmi Herzberger-Stiftung. Durch den Dr. Emmi Herzberger-Sprachpreis soll die Vielsprachigkeit von Dornbirner:innen gefördert werden und außerberufliche fremdsprachliche Sonderleistungen durch Fördermittel ausgezeichnet werden.

Der Dr. Emmi Herzberger-Sprachpreis wird durch eine öffentlich-gemeinnützige Stiftung finanziert, die von der Dornbirner Pädagogin und Sprachlehrerin Dr. Emmi Herzberger (1929 – 2011) eingerichtet wurde. Ein Kuratorium unter dem Vorsitz der Bürgermeisterin verleiht die jeweiligen Sprachpreise.

Sprachpeis:

Teilnahmeberechtigung für den Sprachrpeis:

  • österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Staatsbürgerschaft eines Mitgliedslandes des EWR 
  • abgeschlossene Berufsausbildung 
  • Alter zwischen 20 und 45 Jahren
  • Hauptwohnsitz in Dornbirn
  • hervorragende Sprachkenntnisse in einer oder mehreren Sprachen (Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch)

Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage des europäischen Referenzrahmens für Sprachen, in Frage kommen Bewerber:innen mit Sprachkenntnissen ab Stufe C 1. Bei gleichen Sprachkenntnissen der Antragsteller:innen erhöht die Kenntnis einer weiteren europäischen Fremdsprache die Chancen auf Zuerkennung des Sprachpreises. Ausgenommen sind Bewerber:innen, die eine Sprache im Rahmen eines einschlägigen Studiums (Lehramt, Diplom, BA, MA, Translationswissenschaften) erworben haben. Muttersprachen sind ausgeschlossen.

Jugensprachpreis:

Teilnahmeberechigung für den Jugendprachpreis:

  • Schüler:innen sowie berufstätige Jugendliche 
  • Alter bis 20 Jahre
  • Besuch oder Abschluss eines Gymnasiums, Höheren Technischen Lehranstalt (HTL), Handelsakademie (HAK), Handelsschule (HaS), Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (HLW) oder Landesberufsschule
  • Hauptwohnsitz in Dornbirn

Sehr gute Beherrschung der Pflichtsprache/n der jeweiligen Schule, darüber hinaus eine (oder mehrere) Zusatzsprachen mit entsprechenden Nachweisen wie z.B. Sprachaufenthalt, Fachbereichsarbeit, Praktikum etc.

Ansuchen sind schriftlich, nach erfolgter Ausschreibung, mit entsprechenden Nachweisen und Motivationsschreiben beim Amt der Stadt Dornbirn, Abteilung kultur und Weiterbildung Rathausplatz 2, 6850 Dornbirn, einzubringen.

 

 

Christa Kohler
T +43 5572 306 4201
M +43 676 833064201

Stadt Dornbirn
Kultur und Weiterbildung
Rathausplatz 2, 6850 Dornbirn
christa.kohler​(at)​dornbirn.at

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