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Elektronische Zustellung Computer
Elektronische Zustellung Computer, © pexels
Elektronische Zustellung Computer
Elektronische Zustellung Computer, © pexels

Elektronische Zustellung

Elektronische Zustellung

Wollen Sie Ihren Papierverbrauch reduzieren und einen Beitrag für die Umwelt leisten? Mit der elektronischen Zustellung haben Sie die Möglichkeit dazu. Sie können Sendungen der Stadt Dornbirn oder anderer Behörden, wie etwa Rechnungen, Lastschriften und Bescheide, bequem auf einem Tablet, Smartphone oder am PC empfangen – jederzeit und überall.

Wie funktioniert die elektronische Zustellung?

Rechnungen werden von der Stadt Dornbirn elektronisch an einen Zustelldienst übergeben. Ist der/die Empfänger:in im sogenannten Teilnehmerverzeichnis (Verzeichnis über alle Teilnehmer:innen der elektronischen Zustellung) registriert, wird dieser per E-Mail informiert, dass eine Sendung zur Abholung bereitliegt. Ladet der/die Empfänger:in die elektronische Zustellung nicht binnen 14 Tagen vom Zustellserver herunter oder ist er für die elektronische Zustellung erst gar nicht registriert, wird die Sendung gedruckt und auf dem Postweg zugestellt.

Was ist die ID Austria?

Es handelt sich dabei „übersetzt“ um einen digitalen Personalausweis am Smartphone. Mit dieser „Bürgerkarte“ können alle Bürger:innen bereits viele behördliche Wege online machen und sich zusätzlich für die elektronische Zustellung von behördlichen Schriftstücken anmelden.

Wie kann ich mich für die ID Austria registrieren?

Die Registrierung für die digitale Zustellung kann ausschließlich bei Registrierungsbehörden durchgeführt werden. Hierfür können Sie bei der zuständigen Registrierungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder Ihrer Passbehörde) einen Termin für Ausstellung einer ID Austria beantragen. Eine Übersicht über die Registrierungsbehörden finden Sie hier: Registrierungsbehörden (oesterreich.gv.at)

Welche Voraussetzungen benötige ich für die ID Austria?

Um die ID Austria zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • vollendetes 14. Lebensjahr (= 14. Geburtstag)
  • Smartphone mit der App „Digitales Amt“ in der aktuellsten Version. Siehe weitere technische Voraussetzungen
  • aktivierte Gesichtserkennung/Iriserkennung (z.B. Face ID) bzw. Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) auf dem Smartphone
  • abgeschlossene Registrierung bei der Behörde zur Identitätsfeststellung. 

Hinweis: Die ID Austria kann auch mit einem alternativen Authentifizierungsfaktor anstelle eines Smartphones mit der App "Digitales Amt" registriert und verwendet werden.

Wie kann ich mich als Bürger:in für die elektronische Zustellung registrieren?

Voraussetzung für die behördliche elektronische Zustellung ist die ID Austria.

Wenn Sie bereits über eine ID Austria verfügen und alle Sendungen von österreichischen Behörden digital zugestellt bekommen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor: Melden Sie sich zunächst im allgemeinen Bereich von oesterreich.gv.at bzw. der App "Digitales Amt" mittels ID Austria an. Im Anschluss ist die Registrierung für das Teilnehmerverzeichnis der elektronischen Zustellung über "Mein Postkorb" möglich, indem die eigene E-Mail-Adresse hinterlegt und verifiziert wird. An diese E-Mail-Adresse werden Verständigungen über den Eingang neuer Nachrichten in "Mein Postkorb" geschickt. Vom Postkorb können die Sendungen dann heruntergeladen werden.

Durch die zusätzliche Registrierung für „Mein Postkorb“, erhalten Sie alle behördlichen Schreiben (zB. Gemeinde, Finanzamt) direkt digital auf Ihren Laptop / Ihr Smartphone. Sie können dann auf dem Laptop den Postkorb aufrufen und müssen sich am Handy authentifizieren.

Details dazu: ID Austria: Mein Ich-organisiere-das-von-überall-Ausweis (oesterreich.gv.at)

Hier die Erklärung zur Registrierung: Registrierungsübersicht (oesterreich.gv.at)

Wie kann ich mich als Unternehmen für die elektronische Zustellung registrieren?

Seit 1. Jänner 2020 sind Unternehmen verpflichtet, für Behörden im Weg der elektronischen Zustellung erreichbar zu sein. Gleichzeitig gilt für Behörden, dass sie elektronische Sendungen ermöglichen müssen („Recht auf elektronischen Verkehr“).

Aktuelle Informationen über die Registrierung und rechtliche Grundlagen erhalten Sie auf dem Unternehmensservice Portal.

Einen Leitfaden und eine Schritt-für-Schritt Anleitung bietet Ihnen die Wirtschaftskammer.

Weiterführende Links:

https://www.bmdw.gv.at/Services/ElektronischeZustellung

Achtung: Wir sind derzeit mit der Umstellung der verschiedensten Geschäftsbereiche beschäftigt. Es ist bis auf weiteres also durchaus möglich, dass trotz Registrierung für die duale Zustellung, Sendungen nach wie vor per Post zugestellt werden.

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