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Eheringe auf Buch
Eheringe auf Buch, © Pixabay
Eheringe auf Buch
Eheringe auf Buch, © Pixabay

Standesamt

Standesamt

Der wohl schönste Aufgabenbereich des Standesamtes befasst sich mit Trauungen.

Standesamt

Das Standesamt betreut die Lebensbereiche "Geburt" und "Trauung" bis hin zu Sterbeurkunden.

Im Standesamt wurden bis zum 31.10.2014 das Geburtenbuch, das Ehebuch und das Sterbebuch geführt.

Seit dem 01.11.2014 gibt es ein elektronisches zentrales Personenstandsregister. Hier werden alle neu eintretenden Personenstandsfälle eingetragen und im Anlassfall werden die Eintragungen aus den „alten“ Büchern in das elektronische Personenstandsregister übertragen.

Nur wenn die Eintragung des entsprechenden Buches im zentralen Personenstandsregister vorgenommen wurde, können bei jedem Standesamt in Österreich auch entsprechende Urkunden (Geburt, Hochzeit, Tod) ausgestellt werden!

Achtung! Wenn ein/e Geburt/Ehe/Tod im Ausland eingetreten ist, sind österreichische Staatsbürger (auch in Österreich anerkannte Flüchtlinge) verpflichtet, die entsprechende Originalurkunde einem österreichischen Standesamt zur Eintragung im elektronischen Personenstandsregister vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass bei verschiedenen ausländischen Staaten die Urkunden beglaubigt werden müssen, damit sie in Österreich anerkannt werden können.

Aufgaben des Standesamtes:

  • Erstregistrierung aller Geburten, die im Gemeindegebiet von Dornbirn eintreten; Vaterschaftsanerkennung; erstmalige Obsorgeerklärungen; Geburtsurkunden; Familienstandsbestätigung
  • „Aufgebot“; Trauung; Ehefähigkeitszeugnis; Heiratsurkunde oder Urkunde zur eingetragenen Partnerschaft
  • Registrierung aller beim Standesamt aufgezeigten Sterbefälle; Sterbeurkunden
  • Änderung von Familiennamen
  • Geschlechtsänderung
  • Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen

Stadt Dornbirn
Standesamt, Meldeamt und Wohnen
T +43 5572 306
meldeamt​(at)​dornbirn.at

Heirat

Der Trauraum ist im Erdgeschoss des Rathauses untergebracht.

Termine für eine Eheschließung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft, sind beim Standesamt Dornbirn, zu folgenden Wochentagen und Uhrzeiten möglich.
 

Montag bis Freitag

jeweils am Vormittag um 09:00 Uhr, 10:00 Uhr oder 11:00 Uhr

und nachmittags um 14:00 Uhr, 15:00 Uhr oder 16:00 Uhr
 

sowie an einem vorbestimmten Samstag im Monat,

am Vormittag um 09:00 Uhr, 10:00 Uhr oder 11:00 Uhr.
 

Für Terminreservierungen setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns, telefonisch oder per E-Mail (an: standesamt​(at)​dornbirn.at), in Verbindung.

Bezüglich der erforderlichen Dokumente und Unterlagen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Geburtsanzeige und -urkunde

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes, alles Gute und viel Freude!

 

Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzuzeigen.

Das Krankenhaus Dornbirn sendet die Anzeigen der dort erfolgten Geburten an das Standesamt Dornbirn. Hausgeburten müssen von der Hebamme oder den Eltern angezeigt werden.

Verheiratete Eltern bekommen die Dokumente Ihres Kindes grundsätzlich automatisch per Post zugesendet. Wenn wir ausnahmsweise Dokumente benötigen, werden wir uns bei Ihnen telefonisch melden.

Nicht verheiratete Eltern müssen zur Anerkennung der Vaterschaft, Zustimmung zur Anerkennung durch die Mutter und gegebenenfalls für eine Namensbestimmung des Familiennamens für das Kind persönlich zum Standesamt kommen. Hierzu erhalten Sie von uns einige Tage nach der Geburt Ihres Kindes einen Anruf.

Da aufgrund der Beurkundung durch das Standesamt auch das Meldeamt (bei Wohnsitz in Österreich), Krankenkasse (E-Card) und Finanzamt (Familienbeihilfe) verständigt werden, wird eine Erledigung in den ersten zwei bis drei Wochen nach der Geburt empfohlen.

Die ersten zwei Geburtsurkunden und der erste Staatsbürgerschaftsnachweis werden gebührenfrei, bei der Beurkundung Ihres Kindes, ausgestellt.

Sterbefallanzeige und -urkunde

Die Anzeige eines Sterbefalles hat spätestens am folgenden Werktag beim einem Standesamt zu erfolgen.

Die Verwaltung des Krankenhaus Dornbirn zeigt die im Hause eingetretenen Sterbefälle an.

Alle anderen Sterbefälle werden üblicherweise von den beauftragten Bestattungsunternehmen angezeigt und die Angehörigen werden über die notwendigen Formalitäten informiert. Bitte wenden Sie sich hier an das Bestattungsunternehmen ihrer Wahl.

Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweis

Die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises kann bei jedem österreichischen Standesamt beantragt werden, wenn sich der Hauptwohnsitz in Österreich befindet.

In allen anderen Fällen ist ausnahmslos die österreichische Vertretungsbehörde im Wohnsitzstaat zuständig.

Mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis wird in Österreich bestätigt, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.

Für Informationen über die Kosten des Staatsbürgerschaftsnachweises können Sie sich gerne mit Ihrem Standesamt in Verbindung setzen.

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