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Dornbirn Online > Gesellschaft, Soziales, Familie > Soziale Hilfe, Leistungen > Mindestsicherung (Sozialhilfe) und andere finanzielle Unterstützungen > Wohnbeihilfe > Wohnbeihilfe - Abläufe
Bringen Sie aus eigenem Interesse möglichst alle erforderlichen Papiere mit - Kopien sind ausreichend. Sonst kommt es zu Zeitverzögerungen und es verursacht Mehraufwand. Welche Unterlagen beizulegen sind, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular auf der Rückseite. Bei Erstanträgen sind evtl. die Aufenthaltszeiten bzw. ggf. die Versicherungszeiten zu belegen = nur notwendig, wenn die Mindesterfordernisse anhand der Meldedaten in Ihrer Wohnsitzgemeinde nicht nachvollziehbar sind. Bei Anträgen auf Weitergewährung (Verlängerung) müssen unverändert aktuelle Dokumente (z.B. nach wie vor gültiger Mietvertrag oder Scheidungsvereinbarung) in der Regel nicht neuerlich beigebracht werden. Legen Sie aber immer die Unterlagen über die Einkommensverhältnisse vor. Sollte sich hierbei nichts verändert haben, dann belegen Sie dies z.B. durch aktuelle Kontoauszüge (z.B. bei Alimenten). Achtung: Auch die Einkommensverhältnisse der Kinder werden angerechnet. Deshalb nach Abschluss der Schulpflicht evtl. auch Bestätigungen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass die Kinder ggf. noch kein eigenes Einkommen erzielen (z.B. aktuelle Schulbesuchsbestätigungen, Inskriptionsbestätigungen und Nachweise über den laufenden Bezug der Familienbeihilfe, die nicht zum Einkommen gerechnet wird, oder Belege vom Arbeitsmarktservice, dass die betreffende Person als "arbeitsuchend ohne Bezüge" vorgemerkt ist).
Bitte beachten Sie, dass Änderungen (Umzüge/Änderungen der Haushaltszusammensetzung/Änderungen der Einkommensverhältnisse) während der Laufzeit der Förderung umgehend dem Amt der Vlbg. Landesregierung bekanntzugeben sind. Zu Unrecht empfangene Beträge werden zurückgefordert.
Martin Schwendinger
Amt der Stadt Dornbirn
Wohnungen
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
meldeamt@VOR VERWENDUNG DER MAIL-ADRESSE DIESEN SPAM-SCHUTZ-TEXT ENTFERNEN!dornbirn.at
+43 (0)5572 306 - 3400
Andreas Metzler
Amt der Stadt Dornbirn
Meldeamt und Wohnungen
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
meldeamt@VOR VERWENDUNG DER MAIL-ADRESSE DIESEN SPAM-SCHUTZ-TEXT ENTFERNEN!dornbirn.at
+43 (0)5572 306 - 2304
Amt der Vlbg. Landesregierung,
Tel. 05574/511-8080
Ablauf und Voraussetzungen für den Erhalt der Wohnbeihilfe