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Vorprüfung

Vor der Eingabe eines Bauvorhabens kann ein Vorprojekt zur Vorprüfung eingereicht werden. Im Rahmen der Vorprüfung wird festgestellt, ob dem Vorhaben eine Verordnung nach dem Raumplanungsgesetz oder offensichtlich unbehebbare Hindernisse hinsichtlich der im § 4 BauG (Verbindung zu einer öffentlichen Verkehrsfläche, Wasserversorgung, Beseitigung von Abwasser und Oberflächenwasser, Vermeidung von Naturgefahren), im § 10 BauG (Kinderspielplätze, Grünflächen), im § 12 BauG (Stellplätze) und im § 17 BauG (Orts- und Landschaftsbild) geforderten Voraussetzungen entgegenstehen.

Mail an Redaktion

Dipl.-Ing. Stefan Burtscher
Amt der Stadt Dornbirn
Stadtentwicklung und Verkehr
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
stadtplanung@dornbirn.at
+43 (0)5572 306 - 5105

Dipl.-Ing. Peter Haas
Amt der Stadt Dornbirn
Stadtentwicklung und Verkehr
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
stadtplanung@dornbirn.at
+43 (0)5572 306 - 5104