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Viehzählungen

Aufgrund der EU-Verordung und der nationalen Verordung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erfolgt eine Allgemeine Viehzählung in Verbindung mit einer Ermittlung der nicht untersuchten Schlachtungen von Stechvieh.

Voraussetzungen

Auskunftspflichtig sind alle Viehhalter, in deren Namen und auf deren Rechnung und Gefahr der Tierhaltungsbetrieb bewirtschaftet wird (Betriebsinhaber).

Weitere Infos

Arten der Erhebung:

Vollerhebung. In allen Gemeinden und in sämtlichen viehhaltenden Betrieben

Stichprobenerhebung:

Allgemeine Viehzählung, diese Erhebung, wird als Stichprobe nur bei bestimmten Betrieben, die nach einer statistisch-mathematischen Methode von der Statistik Österreich ausgewählt durchgeführt.

Schweine-, Rinder- Schafe- Geflügelzählung, diese Erhebungen, werden als Stichprobe nur bei bestimmten Betrieben, die nach einer statistisch-mathematischen Methode von der Statistik Österreich ausgewählt durchgeführt.

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Kontakt

Barbara Pecchioli
Amt der Stadt Dornbirn
Finanz- und Wirtschaftsverwaltung
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
finanzen@dornbirn.at
+43 (0)5572 306 - 7103