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Stadtvertretung

Die Stadtvertretung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie ist ein vom Gemeindevolk gewählter allgemeiner Vertretungskörper. Der Stadtvertretung sind der Stadtrat und der Bürgermeister nachgeordnet. Das heißt, dass die Stadtvertretung gegenüber dem Stadtrat und dem Bürgermeister im eigenen Wirkungsbereich weisungsberechtigt ist und zwar sowohl in behördlichen als auch in privatwirtschaftlichen Angelegenheiten.

Die Aufgaben der Stadtvertretung sind im § 50 des Gemeindegesetzes geregelt. Dazu zählen etwa:

  • Erlassung ortspolizeilicher Verordnungen
  • Ausschreibung von Abgaben zur Deckung der Gemeindebedürfnisse sowie Festsetzung von gesetzlichen Steuerhebesätzen und von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen
  • Erwerb, Veräußerung, Verpfändung und sonstige Belastung einer unbeweglichen Sache
  • Übernahme einer Haftung
  • Entsendung von Vertretern der Gemeinde in Organe juristischer Personen
    usw.

Aufgrund des Ergebnisses der Gemeindevertretungswahl vom 14.3.2010 verteilen sich die insgesamt 36 Mandate derzeit wie folgt:

  • Dornbirner Volkspartei - 20 Mandate
  • Dornbirner SPÖ - 7 Mandate
  • Dornbirner FPÖ - 5 Mandate
  • Dornbirner Grüne - 4 Mandate.

 

 

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Josef Wohlgenannt
Amt der Stadt Dornbirn
Allgemeine Zentrale Verwaltung
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
josef.wohlgenannt@dornbirn.at
+43 (0)5572 306 - 1110

Mitglieder der Stadtvertretung

Kundmachung der Stadtvertretung