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Dornbirn Online > Politik > Stadtvertretung
Die Stadtvertretung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie ist ein vom Gemeindevolk gewählter allgemeiner Vertretungskörper. Der Stadtvertretung sind der Stadtrat und der Bürgermeister nachgeordnet. Das heißt, dass die Stadtvertretung gegenüber dem Stadtrat und dem Bürgermeister im eigenen Wirkungsbereich weisungsberechtigt ist und zwar sowohl in behördlichen als auch in privatwirtschaftlichen Angelegenheiten.
Die Aufgaben der Stadtvertretung sind im § 50 des Gemeindegesetzes geregelt. Dazu zählen etwa:
Aufgrund des Ergebnisses der Gemeindevertretungswahl vom 14.3.2010 verteilen sich die insgesamt 36 Mandate derzeit wie folgt:
Josef Wohlgenannt
Amt der Stadt Dornbirn
Allgemeine Zentrale Verwaltung
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
josef.wohlgenannt@VOR VERWENDUNG DER MAIL-ADRESSE DIESEN SPAM-SCHUTZ-TEXT ENTFERNEN!dornbirn.at
+43 (0)5572 306 - 1110
Mitglieder der Stadtvertretung
Kundmachung der Stadtvertretung