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Dornbirn Online > Politik > Stadtrat

Die Mitglieder des Stadtrates (in Dornbirn sind dies neun) werden einzeln aus der Mitte der Stadtvertreter auf die Funktionsdauer der Stadtvertretung gewählt. Die zu besetzenden Stellen im Stadtrat werden nach dem Ergebnis der letzten Gemeindevertretungswahl (gültige Stimmen je Partei) auf die einzelnen Fraktionen aufgeteilt.
Dem Stadtrat obliegen alle in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde fallenden Angelegenheiten, soweit sie nach dem Gemeindegesetz oder anderen Gesetzen nicht ausdrücklich anderen Organen der Gemeinde vorbehalten sind.
Der Stadtrat hat somit die sog. Generalkompetenz.
Der Dornbirner Stadtrat trifft sich in der Regel einmal pro Woche zu einer Stadtrat-Sitzung. Von den jeweils sachlich zuständigen Abteilungen und Betrieben der Stadt Dornbirn werden die Entscheidungsgrundlagen schriftlich zusammengestellt und - über eine zentrale Stelle - dem Stadtrat in Form eines "Amtsberichtes" zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach erfolgter Behandlung im "Stadtrat" werden die Akten gemeinsam mit dem jeweiligen Protokoll-Auszug an die zuständigen Abteilungen bzw. Betriebe zur weiteren Bearbeitung bzw. Erledigung retourniert.
Amt der Stadt Dornbirn
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