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Dornbirn Online > Sport und Freizeit > Sportförderung
Sportförderungsbeiträge können gewährt werden:
1. An Vereine, die ihren Sitz in Dornbirn haben, die den Namen Dornbirn bzw. eines Stadtteils im Vereinsnamen führen, die allen Dornbirnern offen stehen und die einem Vorarlberger Sportverband angehören.
2. An Organisationen, die Schüler/Jugend- und Breitensportveranstaltungen in der Stadt Dornbirn durchführen.
3. An Sportvereine , bei denen mindestens 60 % der Vereinsmitglieder den Wohnsitz in Dornbirn haben.
VERWENDUNGSZWECK
1. Grundsubvention
2. Subvention für Trainer und Übungsleiter
3. Veranstaltungssubvention
4. Subvention für außerordentliche Belastungen
5. Leistungssubvention
6. Investitionssubvention
Hier können Sie das Ansuchen um Gewährung eines Sportförderungsbeitrages herunterladen und ausdrucken. Zusätzlich werden die Richtlinien für eine Förderung und die Vereinsinformationen, welche dem Ansuchen beigelegt werden müssen, zum herunterladen bereitgestellt.
Sandra Blum
Amt der Stadt Dornbirn
Sport und Freizeit, Sportstätten
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
sport@VOR VERWENDUNG DER MAIL-ADRESSE DIESEN SPAM-SCHUTZ-TEXT ENTFERNEN!dornbirn.at
+43 (0)5572 306 - 4501