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Dornbirn Online > Bauen, Wohnen > Bauverfahren > Baubewilligungen, Bau- und Abbruchfreigaben > Schlussüberprüfung
Die Vollendung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens ist der Baubehörde schriftlich zu melden. Aufgrund dieser Fertigstellungsmeldung wird wenn erforderlich eine Schlussüberprüfung durchgeführt. Wenn Mängel festgestellt werden, werden die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen verfügt.
Manfred Spiegel
Amt der Stadt Dornbirn
Baurecht
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
baurecht@VOR VERWENDUNG DER MAIL-ADRESSE DIESEN SPAM-SCHUTZ-TEXT ENTFERNEN!dornbirn.at
+43 (0)5572 306 - 2203
Mag. Stefan Kempter
Amt der Stadt Dornbirn
Leitung Baurecht
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
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+43 (0)5572 306 - 2203