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Schlussüberprüfung

Die Vollendung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens ist der Baubehörde schriftlich zu melden. Aufgrund dieser Fertigstellungsmeldung wird wenn erforderlich eine Schlussüberprüfung durchgeführt. Wenn Mängel festgestellt werden, werden die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen verfügt.

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