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Prüfung auf unbefugte Bauführung

Wenn aufgrund einer schriftlichen Anzeige an die Behörde oder von Amts wegen festgestellt worden ist, dass ein Bauwerk oder ein Gebäude ohne Baubewilligung errichtet wurde, wird das Wiederherstellungsverfahren eingeleitet. Wenn das Bauvorhaben noch nicht abgeschlossen ist, erfolgt eine Baueinstellung.

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