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Dornbirn Online > Bauen, Wohnen > Bauverfahren > Prüfung auf unbefugte Bauführung
Wenn aufgrund einer schriftlichen Anzeige an die Behörde oder von Amts wegen festgestellt worden ist, dass ein Bauwerk oder ein Gebäude ohne Baubewilligung errichtet wurde, wird das Wiederherstellungsverfahren eingeleitet. Wenn das Bauvorhaben noch nicht abgeschlossen ist, erfolgt eine Baueinstellung.
Manfred Spiegel
Amt der Stadt Dornbirn
Baurecht
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
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Gerhard Fleps
Amt der Stadt Dornbirn
Baurecht
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6850 Dornbirn
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