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Förderung für Investitionen von Alphütten

Zur Erhaltung der Natur- und Kulturlandschaften im Dornbirner Berggebiet ist deren re­gel­mäßige Bewirtschaftung von großer Bedeutung. Die naturnahe Bewirtschaftung von Alpen verhindert Erosion und Verkarstung und auch Hangrutschungen oder Murenab­gänge. Für diese Bewirtschaftung ist der Bestand von Alphütten eine Voraussetzung. Für ihre Errich­tung und Erhaltung leistet die Stadt Dornbirn eine finanzielle Unter­stützung.

Der Förderungsbeitrag beträgt 10 %, maximal jedoch EUR 30.000,00; bei nicht erschlossenen Alpen 20 %.

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