Menü-Navigation

Dornbirn Online > Bauen, Wohnen > Bauverfahren > Feuerbeschau
Bei der Feuerbeschau wird bei bestimmten gesetzlich festgelegten Gebäuden spätestens alle 6 Jahre geprüft, ob die Feuerungsanlagen oder sonstige bauliche Anlagen grobe feuerpolizeiliche Mängel aufweisen. Wenn Mängel festgestellt werden, werden diese von der Behörde zur Behebung aufgetragen.
Reinold Fußenegger
Amt der Stadt Dornbirn
Recht
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
recht@dornbirn.at
+43 (0)5572 306 - 2105