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Feuerbeschau

Bei der Feuerbeschau wird bei bestimmten gesetzlich festgelegten Gebäuden spätestens alle 6 Jahre geprüft, ob die Feuerungsanlagen oder sonstige bauliche Anlagen grobe feuerpolizeiliche Mängel aufweisen. Wenn Mängel festgestellt werden, werden diese von der Behörde zur Behebung aufgetragen.

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Reinold Fußenegger
Amt der Stadt Dornbirn
Recht
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6850 Dornbirn
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+43 (0)5572 306 - 2105