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Förderungen

Was wird gefördert?

  • Grundangebote für 6- bis 12-jährige (ausgenommen Mittagsbetreuung und Mittagessen)

 

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz des Kindes in Dornbirn
  • Einkommensobergrenze ist ein Pro-Kopf-Einkommen von monatlich    € 1.310,00 (brutto)
  • Einkommensnachweise sind jährlich neu vorzulegen (Stichtag ist generell der 20. des Vormonats)
  • Einkommensänderungen sind sofort zu melden

 

Berechnungsbasis

  • Für das Schema werden jene Kinder anerkannt, für die Familienbeihilfe nach dem Familienauslastungsgesetz bezogen wird.
  • Berechnungsgrundlage ist das monatliche Bruttoeinkommen (ohne 13. und 14. Bezug) der im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebenden Eltern (Lebensgemeinschaften). Die Kinderbeihilfe(n) einschließlich des Familienzuschlages nach dem Familienlastenausgleichsgesetz sowie für Sonderbedarf gewidmete Leistungen (Pflegegeld oder Pflegezuschuss) bleiben anrechnungsfrei.
  • Bei selbstständig Erwerbstätigen wird 1/14 des sozialversicherungspflichtigen Einkommens als Berechnungsgrundlage herangezogen. Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ist die jeweils geltende Beitragsgrundlage gemäß § 23 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes maßgebend.
  • Sonstige Einkünfte wie Alimente, Mieteinnahmen usw. erhöhen die Berechnungsgrundlage in vollem Ausmaß.  

Das gewichtete Prokopfeinkommen wird wie folgt berechnet:

Bruttoeinkommen: Faktor = Prokopfeinkommen

1. Person = Faktor 1,0
2. Person = Faktor 0,8
3. Person = Faktor 0,5 

Fördertabelle

 

 

Mail an Redaktion

Kontakte

Gabriele Kraft, MAS
Amt der Stadt Dornbirn
Familien und Kinder
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
gabriele.kraft@dornbirn.at
+43 (0)5572 306 - 4301

Klaudia Alge
Amt der Stadt Dornbirn
Familien und Kinder
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
klaudia.alge@dornbirn.at
+43 (0)5572 306 - 4301

Doris Zangerle
Amt der Stadt Dornbirn
Familien und Kinder
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
doris.zangerle@dornbirn.at
+43 (0)5572 306 - 4304

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