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Dornbirn Online > Persönliche Dokumente > Ehrungen
Das Gemeindegesetz sieht folgende Ehrungen vor:
a) Ernennung zum Ehrenbürger
b) Verleihung des Ehrenringes
c) Verleihung des Verdienstzeichens.
Zu a):
Die höchste Auszeichnung, welche die Gemeindevertretung vergeben kann, ist die Ernennung zum Ehrenbürger. In den Genuss dieser Ehrung können nur solche Personen kommen, die das aktive Wahlrecht zur Gemeindevertretung besitzen oder besessen haben.
Weitere Voraussetzung für eine mögliche Ehrung: Die zu ehrende Person muss sich hervorragende Verdienste um die Gemeinde erworben oder das Ansehen der Gemeinde bedeutend gefördert haben.
Alt-Bürgermeister Rudolf Sohm ist dzt. der einzige Ehrenbürger der Stadt Dornbirn. Er wurde über einstimmigen Beschluss der Stadtvertretung im Jahr 1999 zum Ehrenbürger der Stadt Dornbirn ernannt.
Zu b) und c):
Den Ehrenring oder das Verdienstzeichen hingegen kann jedermann erhalten.
Voraussetzung für eine möglich Ehrung: Die zu ehrende Person muss sich um die Gemeinde besonders verdient gemacht oder das Ansehen der Gemeinde besonders gefördert haben.
Ehrenringträger der Stadt Dornbirn sind dzt. folgende zwei Personen:
- Kommerzialrat Luis Drexel
- Univ.-Prof. Dr. Günther Schelling
Verdienstzeichenträger der Stadt Dornbirn sind dzt. folgende sieben Personen:
- Dir. Dr. Albert M. Bohle
- Reinhold Lintner
- Ferdinanda Mathis
- Prof. Jean-Louis Juvet
- Dkfm. Franz Kalb
- Otto Mayer
- Ludwig Winder
Über dieses Gesetz hinaus gibt es auch noch eine Reihe anderer Ehrungen, wie etwa die jährlich stattfindende Sportlerehrung der Stadt Dornbirn.
Josef Wohlgenannt
Amt der Stadt Dornbirn
Zentrale Verwaltung
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Mag. Erwin Reis
Amt der Stadt Dornbirn
Sport und Freizeit
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