Baubewilligungen, Bau- und Abbruchfreigaben Die Errichtung und wesentliche Änderung von Gebäuden und bestimmten Bauwerken, Werbeanlagen u. ä. ist bewilligungspflichtig. Der Abbruch von Gebäuden und die Errichtung kleinerer Bauvorhaben muss vor deren Ausführung von der Behörde freigegeben werden.
Feuerbeschau Bestimmte, gesetzlich festgelegte Gebäude und Anlagen werden von der Behörde in regelmäßigen Abständen hinsichtlich des Brandschutzes überprüft.