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Auszahlung des Familienzuschusses

An wen erfolgt die Auszahlung des Familienzuschusses?

  • Der Familienzuschuss wird an jenen Elternteil ausbezahlt, der mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Wenn beide Elternteile mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben, erfolgt die Auszahlung nach deren Vereinbarung.


Wie erfolgt die Auszahlung?

  • Das Amt der Vorarlberger Landesregierung entscheidet über den Antrag. Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung, ob und in welcher Höhe Sie Familienzuschuss erhalten. Die Auszahlung des Familienzuschusses erfolgt jeweils bis zum 10. des Monats auf Ihr Bankkonto.
  • Die Auszahlung des Familienzuschusses kann vom Zeitpunkt der Antragstellung höchstens sechs Monate rückwirkend erfolgen. Eine rückwirkende Auszahlung erfolgt nur dann, wenn für diese Zeit die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind.



 

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Kontakte

Gabriele Kraft
Amt der Stadt Dornbirn
Familien und Kinder
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
gabriele.kraft@dornbirn.at
+43 (0)5572 306-4304

Klaudia Alge   
Amt der Stadt Dornbirn
Familien und Kinder
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
klaudia.alge@dornbirn.at
+43 (0)5572 306-4301

Doris Zangerle
Amt der Stadt Dornbirn
Familien und Kinder
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
doris.zangerle@dornbirn.at
+43 (0)5572 306-4304

Weitere Informationen

Höhe des Familienzuschusses