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Auslandsstipendium

Österr. Staatsbürger und ausländische Staatsbürger, die eine österr. Schule absolviert haben, die zum Besuch der gegenständlichen Bildungseinrichtung berechtigt und die seit drei Jahren in Dornbirn wohnhaft sind, können um ein Auslandsstipendium ansuchen.

Voraussetzungen
Studierende im 2. Abschnitt ihres Studiums oder Absolventen einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule oder Absolventen sonstiger Bildungseinrichtungen, wenn sie eine besondere fachliche Qualifikation nachweisen und ein besonderes öffentliches Interesse am beabsichtigten Studien- oder Forschungsaufenthalt glaubhaft machen können.

Ansuchen sind schriftlich vor Beginn des Studien- oder Forschungsaufenthaltes mit entsprechendem Nachweis der Leistung bei der Abt. Schulen und Bildung, Rathausstraße 2, 6850 Dornbirn, einzubringen.

Mail an Redaktion

Kontakte

Dr. Roland Andergassen
Amt der Stadt Dornbirn
Schulen und Bildung
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
bildung@dornbirn.at
+43 (0)5572 306 - 4100

Andrea Mäser
Amt der Stadt Dornbirn
Schulen und Bildung
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
bildung@dornbirn.at
+43 (0)5572 306 - 4102

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