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Auslandsösterreicher

Wahlberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen, können anlässlich ihrer Abmeldung beim Meldeamt  einen Antrag auf  Aufnahme in die Wählerevidenz und die EU-Wählerevidenz für die für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes, höchstens aber für 10 Jahre, stellen.

Österreicher(innen) mit Hauptwohnsitz im Ausland können ebenfalls einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerevidenz  und EU-Wählerevidenz stellen. Den Antrag und genaue Informationen zum Ausfüllen finden Sie unter http://www.bmi.gv.at/wahlen/auslandsoesterreicher.asp

Auslandsösterreicher(innen) können aber nicht in die Wählerkartei aufgenommen werden. Sie sind nur bei  der Nationalrats-, der Bundespräsidenten- und der EU-Wahl, sowie bei bundesweiten Volksabstimmungen wahlberechtigt

Wichtig!!
Nur wenn  Auslandsösterreicher(innen) dies bei der Antragstellung ausdrücklich anführen, bekommen diese eine Wahlkarte automatisch zugesandt. Ansonsten muss die Wahlkarte vor jeder Wahl gesondert beantragt werden.

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Kontakt

Elmar Schwendinger
Amt der Stadt Dornbirn
Meldeamt und Wohnungen
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
meldeamt@dornbirn.at
+43 (0)5572 306 - 2300

Andreas Metzler
Amt der Stadt Dornbirn
Meldeamt und Wohnungen
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
meldeamt@dornbirn.at
+43 (0)5572 306 - 2304