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Dornbirn Online > Politik > Wahlen, direkte Demokratie > Wahlen und Volksabstimmungen > Auslandsösterreicher
Wahlberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen, können anlässlich ihrer Abmeldung beim Meldeamt einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerevidenz und die EU-Wählerevidenz für die für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes, höchstens aber für 10 Jahre, stellen.
Österreicher(innen) mit Hauptwohnsitz im Ausland können ebenfalls einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerevidenz und EU-Wählerevidenz stellen. Den Antrag und genaue Informationen zum Ausfüllen finden Sie unter http://www.bmi.gv.at/wahlen/auslandsoesterreicher.asp
Auslandsösterreicher(innen) können aber nicht in die Wählerkartei aufgenommen werden. Sie sind nur bei der Nationalrats-, der Bundespräsidenten- und der EU-Wahl, sowie bei bundesweiten Volksabstimmungen wahlberechtigt
Wichtig!!
Nur wenn Auslandsösterreicher(innen) dies bei der Antragstellung ausdrücklich anführen, bekommen diese eine Wahlkarte automatisch zugesandt. Ansonsten muss die Wahlkarte vor jeder Wahl gesondert beantragt werden.
Elmar Schwendinger
Amt der Stadt Dornbirn
Meldeamt und Wohnungen
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
meldeamt@VOR VERWENDUNG DER MAIL-ADRESSE DIESEN SPAM-SCHUTZ-TEXT ENTFERNEN!dornbirn.at
+43 (0)5572 306 - 2300
Andreas Metzler
Amt der Stadt Dornbirn
Meldeamt und Wohnungen
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
meldeamt@VOR VERWENDUNG DER MAIL-ADRESSE DIESEN SPAM-SCHUTZ-TEXT ENTFERNEN!dornbirn.at
+43 (0)5572 306 - 2304