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Aufnahme in eine stationäre Pflege- und Betreuuungseinrichtung

Grundsätzlich erfolgt eine stationäre Aufnahme erst, wenn die Pflege und Betreuung zuhause nicht mehr gewährleistet werden kann. Die ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste werden von der Stadt Dornbirn finanziell gefördert. Durch den stetigen Ausbau der ambulanten Dienstleistungen soll jeder möglichst lange Zuhause leben können.

Voraussetzung für die Aufnahme in eine stationäre Pflege- und Betreuuungseinrichtung der Stadt Dornbirn ist wie folgt:

  • Pflegeheim Lustenauerstraße - ab Pflegestufe 4
  • Pflegeheim Höchsterstraße - ab Stufe 4
  • Seniorenhaus der Stadt Dornbirn, Selbständigenbereich - Stufe 1-3
  • Seniorenwohngemeinschaften der Stadt Dornbirn - Stufe 1 - 2

Die Finanzierung des Heimaufenthaltes ist vor der Aufnahme zu klären.

 

Mail an Redaktion

DGKS Cornelia Fallmann

Amt der Stadt Dornbirn
Soziales und Senioren
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
soziales@dornbirn.at
+43 (0)5572 306 - 3302

Mag. Sabrina Erath

Amt der Stadt Dornbirn
Soziales und Senioren
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
soziales@dornbirn.at
+43 (0)5572 306 - 3303

Kornelia Fröwis

Amt der Stadt Dornbirn
Soziales und Senioren
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
soziales@dornbirn.at
+43 (0)5572 306 - 3306

Finanzierung des Heimaufenthaltes