Dornbirn Online

Bilderleiste Persönliche Dokumente

Top Links

 Dornbirn Online  >  Persönliche Dokumente  >  Standesamtdokumente  >  Geburtsurkunden  >  Antrag auf Ausstellung einer Abschrift aus dem Geburtenbuch

Antrag auf Ausstellung einer Abschrift aus dem Geburtenbuch

Formular: Antrag auf Ausstellung einer Abschrift aus dem Geburtenbuch

Hinweis:
Im Gegensatz zur Geburtsurkunde, die nur einen Auszug aus dem Geburtenbuch einer Personenstandsbehörde darstellt und die nur den wesentlichen Inhalt der Eintragungen aus diesem wiedergibt, hat die Abschrift aus dem Geburtenbuch den vollen Wortlaut aller Eintragungen des Geburtenbuches zu enthalten, d.h. alle Haupteintragungen, die die Geburt unmittelbar betreffen, die Vermerke, durch die eine abgeschlossene Haupteintragung berichtigt wird und die Hinweise, die den Zusammenhang zwischen verschiedenen Eintragungen herstellen.

Die Übereinstimmung der Abschrift mit den Eintragungen im Geburtenbuch ist zu beglaubigen.

Eine Abschrift aus dem Geburtenbuch wird beispielsweise bei einer Eheschließung benötigt.

Gebühreninformation:

9,30 EUR  (7,20 EUR Bundesstempelgebühr und 2,10 EUR Gemeindeverwaltungsabgabe)
Wenn das Ansuchen mündlich oder telefonisch erfolgt, entstehen keine zusätzliche Gebühren. Wenn das Ansuchen schriftlich, per Fax, e-mail oder per online-Formular gestellt wird, entstehen zusätzliche Kosten in der Höhe von 14,3 EUR.

Mail an Redaktion

Kontakt

Hubert Winsauer
Amt der Stadt Dornbirn
Standesamt und Staatsbürgerschaft
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
standesamt@dornbirn.at
+43 (0)5572 306 - 2400

Reinhard Weiß
Amt der Stadt Dornbirn
Standesamt und Staatsbürgerschaft
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
standesamt@dornbirn.at
+43 (0)5572 306 - 2450

Edith Riezler
Amt der Stadt Dornbirn
Standesamt und Staatsbürgerschaft
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
standesamt@dornbirn.at
+43 (0)5572 306 - 2401

Antrag auf Ausstellung einer Abschrift aus dem Geburtenbuch