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Anträge auf Familienzuschuss

Was will die Vorarlberger Landesregierung mit dem Familienzuschuss erreichen?

  • Wertschätzung der Familie als wichtigstes Fundament der menschlichen Gesellschaft.
  • Finanzielle Entlastung von Familien durch ein sozial ausgewogenes Zuschusssystem.
  • Wahlmöglichkeit zwischen beruflichem Wiedereinstieg und Familienarbeit unterstützen

Wer bekommt den Familienzuschuss und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Der Familienzuschuss wird unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt.
  • Das Kind muss die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EWR-Mitgliedslandes besitzen und den Hauptwohnsitz in Vorarlberg haben.
  • Das Familien-Nettoeinkommen darf nicht höher sein als die Einkommenshöchstgrenze.

Formulare

Bankbestätigung

Formular für Familienzuschuss

Beiblatt Familienzuschuss

 

 

Mail an Redaktion

Kontakte

Gabriele Kraft
Amt der Stadt Dornbirn
Familien und Kinder
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
gabriele.kraft@dornbirn.at
+43 (0)5572 306-4304

Klaudia Alge   
Amt der Stadt Dornbirn
Familien und Kinder
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
klaudia.alge@dornbirn.at
+43 (0)5572 306-4301

Doris Zangerle
Amt der Stadt Dornbirn
Familien und Kinder
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
doris.zangerle@dornbirn.at
+43 (0)5572 306-4304

Weitere Informationen

Höhe des Familienzuschusses