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Ablauf und Voraussetzungen für den Erhalt der Mindestsicherung

  1. Erstkontakt und Beratungsgespräch in der Abteilung "Soziales und Senioren"  beim Amt der Stadt Dornbirn
  2. Aufnahme eines Mindestsicherungsantrages (Hierbei sind sämtliche Einkommens- und Ausgabenunterlagen, Lichtbildausweis und eine Bankbestätigung sowie die Kontoauszüge der letzten 3 Monate erforderlich. Weitere erforderliche Unterlagen werden im Beratungsgespräch mitgeteilt.)
  3. Durchführung eines Ermittlungsverfahrens gemäß Mindestsicherungsgesetz
  4. Begründung der Hilfsbedürftigkeit und Abgabe einer gemeindeamtlichen Stellungnahme durch die Stadt Dornbirn
  5. Übermittlung des Antrages an die Bezirkshauptmannschaft, Abteilung Sozialhilfe  zur Entscheidung
  6. Schriftliche Erledigung durch die Bezirkshauptmannschaft

 

 

Voraussetzungen

Bevor eine Leistung aus der Mindestsicherung gewährt werden kann, muss die hilfsbedürftige Person zunächst ihre eigenen Mittel (Einkommen und Vermögen) einsetzen.

Zum Einkommen zählen dabei grundsätzlich alle Einkünfte, die der hilfsbedürftigen Person auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Nicht zum Einkommen zählen aber z.B. Leistungen nach dem Familienlastenausgleichsgesetz (insb. Familienbeilhilfe), der Familienzuschuss des Landes und das Pflegegeld.

Vermögen ist, sofern es nicht ausdrücklich von der Verwertungspflicht ausgenommen ist, im vorhinein einzusetzen. So müssen z.B. Häuser und Eigentumswohnungen, die dem eigenen Wohnbedarf dienen, weiters berufs- und behinderungsbedingt benötigte Kraftfahrzeuge oder Ersparnisse bis zu einem Freibetrag von € 3.765,00 grundsätzlich nicht verwertet werden.

Arbeitsfähige Personen müssen grundsätzlich ihre Arbeitskraft einsetzen (es gelten die Kriterien des Arbeitslosenversicherungsgesetzes), es sei denn, der Einsatz der Arbeitskraft wird nicht verlangt (z.B. bei Personen mit Betreuungspflichten gegenüber pflegebedürftigen Angehörigen oder gegenüber Kindern, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und wenn keine geeigneten Betreuungsmöglichkeiten bestehen).

 

 

Mail an Redaktion

Kontakt

Georg Hofer

Amt der Stadt Dornbirn

Soziales und Senioren

Rathausplatz 2

6850 Dornbirn

soziales@dornbirn.at

+43 (0) 5572 306 - 3301

Cecilia Fink
Amt der Stadt Dornbirn
Soziales und Senioren
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
soziales@dornbirn.at
+43 (0)5572 306 - 3308

Kornelia Fröwis

Amt der Stadt Dornbirn

Soziales und Senioren

Rathausplatz 2

6850 Dornbirn

soziales@dornbirn.at

+43 (0)5572 306 - 3306

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