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Ablauf einer Baubewilligung

  • Bauantrag samt Planunterlagen gem. Baueingabeverordnung einreichen
  • Begutachtung durch die Abteilungen Stadtplanung, Tiefbau  und Wasserwerk
  • Kundmachung der mündlichen Bauverhandlung wenn Begutachtung positiv ist und eine mündliche Bauverhandlung erforderlich ist.
  • Akteneinsicht Stellungnahmen der Nachbarn
  • Mündliche Bauverhandlung
  • Baubewilligung wenn Bewilligungsvoraussetzungen vorhanden sind
  • Die Fertigstellung des Bauvorhabens ist der Behörde schriftlich zu melden (Schlussüberprüfung)

Mail an Redaktion

Silvia Ölz
Amt der Stadt Dornbirn
Baurecht
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
baurecht@dornbirn.at
+43 (0)5572 306-2201

Formulare

Bauantrag vom Energieinstitut Vorarlberg

Weiterführende Links

Voraussetzungen für die Baubewilligung
Formular für die Kanal Beschreibung

Ablauf der Baubewilligung