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Dornbirn Online > Persönliche Dokumente > Standesamtdokumente > Eheschließungen > Ablauf der Eheschließung
Ausgangspunkt ist immer das zuständige Standesamt des Hauptwohnsitzes eines der beiden Verlobten. Man kann aber auch an jedem anderen inländischen Standesamt heiraten.
Die Terminreservierung am Standesamt ist maximal sechs Monate vor der geplanten Eheschließung möglich, da das "Aufgebot" ("Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit") nur maximal sechs Monate gültig ist.
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 8:00 bis 12.00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Eine Mindestfrist ist nicht mehr vorgesehen, jedoch ist es ratsam, das Aufgebot zumindest zwei Wochen vor dem beabsichtigten Eheschließungstermin zu bestellen.


Der Trauraum ist im Erdgeschoss, Zimmer 12 des Rathauses situiert und bietet annähernd 40 Personen Platz, Sitzgelegenheit besteht für 15 Personen.
Trauungen sind in Dornbirn werktags von Montag bis Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr möglich.
Rechtswirksamkeit
Rechtswirksam wird die Eheschließung durch die persönliche Erklärung vor dem Standesbeamten, die Ehe freiwillig mit dem Partner eingehen zu wollen. Die Eheleute und zwei Zeugen müssen anschließend vor dem Standesbeamten unterschreiben.
Hubert Winsauer
Amt der Stadt Dornbirn
Standesamt und Staatsbürgerschaft
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
standesamt@VOR VERWENDUNG DER MAIL-ADRESSE DIESEN SPAM-SCHUTZ-TEXT ENTFERNEN!dornbirn.at
+43 (0)5572 306 - 2400
Reinhard Weiß
Amt der Stadt Dornbirn
Standesamt und Staatsbürgerschaft
Rathausplatz 2
6850 Dornbirn
standesamt@VOR VERWENDUNG DER MAIL-ADRESSE DIESEN SPAM-SCHUTZ-TEXT ENTFERNEN!dornbirn.at
+43 (0)5572 306 - 2450
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:30 Uhr – 15:00 Uhr
Terminvereinbarung auf Anfrage