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Abläufe der Grundverkehrsbewilligungen

Grundverkehrs-Ansuchen:

Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke erfordern ein schriftliches Ansuchen an die Grundverkehrs-Ortskommission. Wenn der Erwerber Ausländer ist (nicht EU-Bürger) muss ebenfalls ein schriftliches Ansuchen gestellt werden.

Die Eingabe hat schriftlich zu erfolgen und hat alle Angaben und Unterlagen zu umfassen, die zur Beurteilung erforderlich sind, insbesondere Angaben über den Zweck des Rechtserwerbes.

Einreichstelle ist das Gemeindeamt jener Gemeinde, in der sich die Kaufliegenschaft befindet.

Sitzungen der Grundverkehrs-Ortskommission finden regelmäßig ungefähr alle 4 Wochen statt. Die Grundverkehrs-Ortskommission gibt eine Äußerung ab und leitet die Anträge weiter an die Grundverkehrs-Landeskommission, die die Genehmigung erteilt.

Über Grundverkehrsansuchen von Ausländern entscheidet ebenfalls die Grundverkehrs-Landeskommission, nachdem der Stadtrat eine Äußerung abgegeben hat.

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